Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 147

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Gesamtzahl der aufrechten Aufenthaltstitel mit 30.9.2007: 95 454;

Gesamtzahl der 2007 bis dato erteilten Visa mit Stand 30.9.2007: 10 726.

Zur Frage 24:

Bei legal – mit Aufenthalts- beziehungsweise Niederlassungsbewilligung – in Öster­reich aufhältigen Fremden ist in jedem angezeigten Einzelfall nach den Bestimmungen des § 60 FPG durch die jeweils zuständigen Fremdenpolizeibehörden zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes nach den Bestimmungen des § 60 FPG gegeben sind.

§ 60 FPG bestimmt, dass gegen einen Fremden ein Aufenthaltsverbot erlassen werden kann, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, dass sein Aufenthalt die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet oder anderen im Artikel 8 Abs. 2 EMRK genannten öffentlichen Interessen zuwiderläuft.

Ist eine dieser Voraussetzungen gegeben, so werden die entsprechenden aufent­haltsbeendenden Maßnahmen, nämlich Verhängung eines Aufenthaltsverbotes, ein­geleitet. Für den Fall, dass keine Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise gegeben ist, besteht sodann die Möglichkeit einer zwangsweisen Außerlandesbringung, Verhän­gung der Schubhaft beziehungsweise des gelinderen Mittels, §§ 76 und 77 FPG.

Bei aufgegriffenen illegal aufhältigen Fremden werden ebenfalls die entsprechenden aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zur Außerlandesbringung, Verhängung von Schub­haft und Aufenthaltsverbot, durch die zuständigen Fremdenpolizeibehörden eingeleitet und ebenfalls, falls keine Bereitschaft zu einer freiwilligen Rückkehr besteht, die entsprechenden fremdenpolizeilichen Zwangsmaßnahmen zur Außerlandesbrin­gung verfügt.

Zur Frage 25:

Meinungen sind nicht Gegenstand des Interpellationsrechtes. (Abg. Ing. Westenthaler: So ein Format haben Sie schon, dass Sie auch Meinungen sagen!)

Zur Frage 26:

Es ist zu bemerken, dass die Zahl der angezeigten Delikte seit dem Frühsommer 2007 rückläufig ist. Darüber hinaus hat sich die Regierung am gestrigen Tag über das Haft­entlastungspaket geeinigt und wird dieses dem Nationalrat zur weiteren parlamen­tarischen Behandlung zuleiten.

Soviel zur Beantwortung der Fragen. (Abg. Öllinger: Sie machen das besser als der Platter!) Sie sehen, die Exekutive ist bestens gerüstet für die kommenden Ereignisse und Demonstrationen und wird mit großer Nachsicht zwischen den rechtlichen Rah­menbedingungen und den Notwendigkeiten wie immer hervorragend und präzise agieren. Sie können sich auf die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land ver­lassen, Herr Abgeordneter! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Dass du dich keine Meinung sagen traust, das hätte ich mir nicht gedacht! – Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Frag mich etwas über den Klimaschutz!)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ursula Haubner. Gewünschte Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


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