Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 207

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höher verschuldet sind als große Gemeinden, ist kein Beweis für Misswirtschaft. Das hat mit einem höheren Aufwand in diesen Gemeinden zu tun.

Daher denke ich, dass wir diese Gemeinden nicht mehr prüfen sollten, sondern dass wir diesen Gemeinden finanzielle Zuwendungen geben sollten. Mit dem neu zu be­schließenden Finanzausgleich werden wir das auch tun, und das ist gut so. Ich bin davon überzeugt, dass wir diesen Antrag im Rechnungshofausschuss auch sehr ausführlich diskutieren werden, nachdem dieser Antrag ja dem Ausschuss zugewiesen werden wird. (Beifall bei der ÖVP.)

18.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.56.06

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Ja, Frau Kollegin Lentsch, mehr Prüfung kommt gut an. Das ist schon richtig, aber es kommt immer darauf an, was man mit dem Prüfergebnissen macht. (Abg. Lentsch steht mit dem Rücken zum Rednerpult und spricht mit Abge­ordneten der ÖVP.) – Vielleicht können Sie mir da auch zuhören, denn Sie haben die BAWAG angesprochen. Der OeNB-Bericht ist ja durchaus dagewesen, aber man hat im Finanzministerium und in der Finanzmarktaufsicht nichts daraus gemacht. Das ist das Problem gewesen! Der kritische Prüfbericht seitens der OeNB ist jedenfalls vor­handen gewesen.

Herr Kollege Bucher, Sie haben mich direkt angesprochen und gemeint, unsere Unter­stützung wäre Ihnen sicher. – Im Prinzip ja, denn mit diesem Antrag wird eine zentrale Kontrolllücke angesprochen, nämlich auch Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern zu prüfen. Aber der Vorschlag, den Sie hier gemacht haben, geht mir nicht weit genug, denn Sie schränken ja Ihren Prüfauftrag selbst wiederum ein, indem Sie sagen, Sie wollen nicht alle Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern in die Prüfung mit einbe­ziehen, sondern nur jene, die ein Gesamtbudgetvolumen von 10 Millionen € haben.

Schauen wir uns einmal an, welche Gemeinden das sind! Sie haben gesagt: Okay, jetzt werden 24 Gemeinden geprüft! Das ist richtig. Wenn man die 10-Millionen-Grenze hernimmt, sind es ungefähr 220 oder so etwa in dieser Größenordnung. Das ist immer noch weniger als 10 Prozent, und das heißt, 90 Prozent aller Gemeinden fallen noch immer nicht in die Prüftätigkeit des Rechnungshofes. Das erscheint mir zu wenig. Wenn ich das auf die Gemeindegrößen umlege, heißt das in etwa – mehr oder weniger, die Finanzmittelausstattung ist natürlich unterschiedlich, je nachdem, um welche Gemeinde es sich handelt –, dass praktisch Gemeinden mit unter 5 000 Ein­wohnern dann noch immer nicht unter die Prüfung des Rechnungshofes fallen, und das wäre aus meiner Sicht eigentlich ein unbefriedigendes Ergebnis. (Abg. Zweytick: Nein, kann man nicht sagen!) Unbefriedigend, selbstverständlich! Ich kann Ihnen das jetzt gerne erläutern, und das werde ich jetzt auch tun.

Unbefriedigend ist das deshalb, weil es eine Reihe von Studien gibt, die Folgendes zeigen: Wenn man die Gemeinden nach Gemeindegrößenklassen aufschlüsselt und man schaut sich die ganz kleinen Gemeinden und die ganz großen Gemeinden an, so kann man feststellen – von den Ausgaben her –, dass es da einen J- bis U-förmigen Verlauf gibt. Das heißt, die kleinen Gemeinden sind Gemeinden, die tendenziell hohe Ausgaben haben, und dann wieder die großen, und das lässt auch vermuten, dass zumindest auch bei den kleinen Gemeinden Inneffizienzen verborgen sind.

Ich glaube daher, dass es auch berechtigt ist, kleine und kleinste Gemeinden zu prüfen, auch wenn ich weiß, dass der Rechnungshof es natürlich nicht schaffen wird,


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