Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 78

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Staats- und Verwaltungsreform herausnehmen – herzlichen Dank, Herr Bundeskanzler und Herr Vizekanzler, dass das auch so gesehen wurde –, und dass das notwendige Personal zur Verfügung gestellt wird. 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Asylbereich arbeiten, damit wir diese Aufgaben effizient erfüllen können.

Geschätzte Damen und Herren! Mit dem Asylgerichtshof werden wir deutliche Verbes­serungen haben: zum Ersten eine Beschleunigung der Asylverfahren, zum Zweiten eine Verkürzung der Gesamtverfahrensdauer, zum Dritten schnellere Gewissheit für die Asylwerber, was aber letztlich auch gut für Österreich ist, zum Vierten werden die Kosten der Grundversorgung deutlich sinken, zum Fünften gibt es verbesserten Rechtsschutz in der zweiten Instanz durch das Asylgericht, zum Sechsten kommt es zu einer Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes und darüber hinaus zu einem Verfah­rens­abbau bis zum Jahre 2010.

Wenn hier jetzt argumentiert wird, wie das wieder passiert ist, dass man diesen Rich­tern nicht zutraut, dass sie, so wie das vorher gesagt wurde, anständige Verfahren abwickeln, dass zwei Richter keine Entscheidung über Asyl ja oder nein treffen kön­nen, und, wenn diese sich uneinig sind, ein Fünfersenat einberufen wird, dann kenne ich mich nicht mehr aus. Ich bin zutiefst der Überzeugung, dass hier exzellent gearbeitet wird, so wie es im Rechtsstaat Österreich richtig und wichtig ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

11.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe bekannt, dass von den Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen sowohl ein Verlangen auf getrenn­te Abstimmung als auch ein Rückverweisungsantrag eingebracht wurde. Beide sind ausreichend unterstützt und werden im Abstimmungsvorgang berück­­sichtigt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Parnigoni. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Parni­goni –: „Mehrheit ist Mehrheit!“ „Mehrheit ist Mehrheit!“)

 


11.59.06

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Ich denke, es ist ein großer Fortschritt, dass mit dem heutigen Beschluss dieser neue Asylgerichtshof mit 1. Juli 2008 zu arbeiten beginnen kann. Dieser Asylgerichtshof garantiert, Hohes Haus, auf höchster rechtsstaatlicher Ebene, dass die Asylwerber in Österreich rasch Bescheid bekommen, ob sie Asyl erhalten oder nicht.

Damit verbunden ist auch eine neue Qualität der Anhörung der AsylwerberInnen. War es in der zweiten Instanz bis jetzt so, dass nur eine Einzelrichterentscheidung getroffen wurde, so wird es in Zukunft so sein, dass man das Recht hat, diese Anhörung vor zwei Richtern zu bekommen, und für den Fall, dass sich diese nicht einigen, persönlich sein Schicksal vor einem Fünfersenat darlegen kann.

Meine Damen und Herren, auch die Anregungen der NGOs sind aufgegriffen worden, zum Beispiel dass der Asylwerber entscheiden kann, ob ein Rechtsanwalt oder ein Vertreter einer NGO ihn bei diesem Verfahren begleitet.

Der rasche Abbau der offenen Verfahren und die Sicherstellung der hohen Qualität der Bescheide sind ganz wichtige Prämissen dieser Vorlage, daher wird diese auch von einem umfangreichen Personalpaket begleitet, das sowohl der ersten Instanz, also dem Bundesasylamt, als auch dem neuen Asylgerichtshof mehr Richter und auch juristisches Personal in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stellt.

Wichtig ist mir auch, dass – in Zusammenarbeit auch mit deutschen Behörden – diese völlig neue, qualitativ hochwertige und tagesaktuelle Staatendokumentation geschaffen


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