Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 87

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Menschen, die in Österreich leben wollen, aber oft keine ausreichenden Gründe dafür vorbringen können.

Für viele von uns in der SPÖ war diese Entscheidung schwierig, auch für mich. Auf der einen Seite der Waagschale wog ziemlich schwer, dass der Weg zum Verwaltungs­gerichtshof abgeschnitten würde. Auf der anderen Seite der Waagschale wog, dass dieses neue Asylgericht zweifellos eine substanzielle Verbesserung des Verfahrens mit sich bringen würde: das Parteiengehör; zwei Richter, die entscheiden, und wenn auch nur einer entgegen ist, geht es in den Fünf-Richter-Senat; der Verwaltungsgerichtshof, der bei grundsätzlichen Entscheidungen immer noch die völlig freie letzte Instanz ist.

Eine große offene Frage war dann die Möglichkeit, dass der Innenminister einen Asylbescheid, mit dem er nicht zufrieden ist, vor den Verwaltungsgerichtshof bringen kann. Letztendlich, Herr Innenminister, haben Sie dann selbst davon Abstand genom­men, dass Sie im Einzelfall intervenieren können. Sie können das nur in Grund­satzfällen, die aber ganz ausdrücklich auf den Anlassfall keinen Einfluss mehr haben können.

Ich habe mich nach langen Gesprächen und langer Überlegung dafür entschieden, zu sagen, dass ich glaube, dass die neue Konstruktion des Asylgerichtshofs so viel besser ist, dass sie das Manko des Wegfalles der dritten Instanz mehr als aufwiegt. Und ich habe mich zu dieser Anschauung auch deshalb entschließen können, weil ich mir genau angesehen habe, in wie vielen Fällen das Einschreiten des Verwal­tungs­gerichtshofs in den letzten drei Jahren dazu geführt hat, dass Asyl gewährt wurde, das die zweite Instanz verweigert hatte: In 41 von mehr als 4 000 Fällen!

Am Ende des Tages war die Frage, die ich mir gestellt habe: Ist das neue Verfahren vor dem Asylgerichtshof so viel besser, so viel menschlicher, so viel mitfühlender, so viel objektiver als das alte, dass das mehr als diese 41 Fälle aufwiegen wird, und dafür habe ich mich entschieden.

Was ich kritisch anmerken will, und das tut mir wirklich sehr leid, ist, dass es nicht gelungen ist, den UNO-Flüchtlingshochkommissar dazu zu bringen, die Rolle anzu­nehmen, so wie der Innenminister Grundsatzentscheidungen an den Verwaltungs­gerichts­hof herantragen zu können. Wir haben alle mit Interesse und sehr viel Hochachtung die Kritik des UNO-Flüchtlingshochkommissars am neuen Asylgerichts­hof zur Kenntnis genommen, aber ich sage: Wer solch grundsätzliche Kritik hat, der darf sich dann auch nicht zu fein sein, die Einladung anzunehmen, an diesem Ver­fahren auf Seiten der Flüchtlinge und im Interesse der Flüchtlinge teilzunehmen. Mir tut das sehr leid! – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)

12.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitter­lehner. Auch für Sie gilt: 6 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.31.40

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde die vorgelegten Änderungen, was die Verfassungsbereinigung anbelangt, richtig. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das glaube ich!) Sie werden nicht überrascht sein. Ich finde auch die Ergänzungen, die vorgenommen werden, richtig.

Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen in einem Punkt recht geben. Ich habe in letzter Zeit durchaus ruhig geschlafen, weil ich nicht beobachtet habe, dass unsere Organisation, die Wirtschaftskammer, besonders bedroht wäre und dass man daher bestimmte rechtliche Absicherungen treffen müsste. Das ganz einfach deswegen, weil wir uns reformiert haben. Wir haben im Jahr 2000 die Mitgliedsbeiträge um 30 Prozent


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