Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 201

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davor zu fürchten, dass es irgendwo Kameras gibt, Überwachungen et cetera, aber es gibt trotzdem Grenzen.

Dass aber Sicherheitsbehörden ohne jede Schranken jedes Mobiltelefon eines jeden Österreichers anpeilen können und exakt in jedem Moment wissen, wo sich der Betreffende gerade befindet, das klingt schon sehr nach „1984“ von George Orwell, und das wollen wir, auch wenn es den internationalen Terrorismus gibt, auch wenn es die internationale Kriminalität gibt, hier in Österreich nicht haben. (Beifall beim BZÖ.)

18.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac; ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kol­legin.

 


18.10.01

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ich kann es kurz machen. Es ist ja schon ausgeführt worden: Dieses Übereinkommen musste geändert werden, damit die Europäische Union als Ganzes auch beitreten kann, denn bis jetzt konnten das nur Staaten. Jetzt wird es auch für die EU möglich sein, beizutreten. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass die Europäische Union mit dem Europarat in diesem sehr wichtigen und sensiblen Bereich zusammenarbeiten möchte.

Das Protokoll bringt einige Ergänzungen, allerdings in erster Linie für Drittstaaten, also für Nicht-EU-Mitglieder, da es bereits seit 1995 eine EU-Richtlinie zum Datenschutz gibt und Österreich diese Richtlinie selbstverständlich erfüllt hat. Das heißt also, dass wir keine weiteren Schritte setzen müssen.

Es ist aber eine Gelegenheit, anlässlich dieser Debatte der Datenschutzkommission den Dank dafür auszusprechen, dass sie doch immer wieder die Sammelwut, was Daten betrifft, einschränkt und verhindert, dass die Menschen total gläsern, total beobachtet und untersucht sind. Und das ist sehr positiv. (Beifall bei der SPÖ.)

18.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Staatssekretärin Silhavy zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


18.11.38

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Die Diskussion hat bewiesen, dass wir in Österreich über alle Parteigrenzen hinweg einen doch einheitlichen Standpunkt vertreten, was daten­schutzrechtliche Standards im Großen und Ganzen anbelangt. Ich bedanke mich für die breite Zustimmung zu den vorliegenden Materien. (Allgemeiner Beifall.)

18.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Änderungen des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, die den Europäischen Gemeinschaften den Beitritt ermöglichen (42 der Beilagen), die Genehmigung zu erteilen.

 


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