Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 357

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In weiterer Folge ist es der Vergleich, den Sie abgeschlossen haben und der, wie nun feststeht, nachweislich zum Nachteil der österreichischen Wirtschaft ist. Denn der Vergleich bezieht sich auf das Grundgeschäft; das heißt, die Gegengeschäfte werden im 200-Prozent-Verhältnis zu dem Grundgeschäft, welches reduziert wird, gekürzt. Das spricht bei Ihrer angeblichen Einsparung von 370 Millionen für eine Gegengeschäfts­kürzung im Ausmaß von 740 Millionen € – ein weiterer Punkt, der für einen Miss­trauensantrag spricht.

Der dritte Punkt ist noch viel wesentlicher. Sie, Herr Minister, haben gesagt, Sie haben 370 Millionen € an Einsparungen herausverhandelt. Das werden wir erst sehen. Auf der anderen Seite verzichten Sie auf das Angebot des Finanzministers, die 370 Mil­lionen für Ihr Landesverteidigungsbudget zu lukrieren. Das ist der nächste Punkt, bei dem wir sagen: Das darf ein Landesverteidigungsminister nicht machen! (Beifall beim BZÖ.)

Der vierte und letzte Punkt in dieser Anhäufung von Punkten, die wirklich einen Miss­trauensantrag rechtfertigen, ist Ihre oftmals bestätigte „alleinige Verantwortung“ für den für das österreichische Bundesheer nachteiligen Einsatz im Tschad. Nachteilig ist er aus dem wesentlichen Grund – das hat uns auch Herbert Scheibner gesagt (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen); Schlusssatz: –, dass die Kosten für diesen Einsatz absolut nicht absehbar sind und vorläufig mit 25 Millionen € budgetiert sind, die aus dem derzeitigen Landesverteidigungsbudget kommen. (Beifall beim BZÖ.)

0.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


0.25.12

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Dame und meine Herren auf der Regierungsbank! Ich bringe erst einmal folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stefan Prähauser, Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001 und das Militäraus­zeich­nungsgesetz 2002 geändert werden (65 d.B.) in der Fassung des Ausschuss­berichtes (399 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Gesetzesvorlage wird wie folgt geändert:

1. Im Art. 3 Z 2 wird in der Novellierungsanordnung die Paragrafenbezeichnung „§ 21“ durch die Paragrafenbezeichnung „§ 17“ ersetzt.

2. Im Art. 3 Z 5 wird im § 60 Abs. 2i die Paragrafenbezeichnung „§ 21 Abs. 4“ durch die Paragrafenbezeichnung „§ 17 Abs. 4“ ersetzt.

Begründung

Zu Z 1 und 2:

 


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