Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 5 bis 7, 8 und 9, 10 und 11, 12 bis 14, 16 und 17, 18 und 19, 20 bis 23 sowie 24 und 25 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne und Freiheitliche je 108 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.
Für die Zeit der Fernsehübertragung bis 13 Uhr ist folgende Redezeitvereinbarung getroffen worden: eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 8 Minuten, sodann ein Regierungsmitglied mit 12 Minuten, danach eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 7 Minuten, weiters ein Regierungsmitglied beziehungsweise Staatssekretär mit 8 Minuten, anschließend eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 6 Minuten sowie eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten.
Weiters wurde folgende RednerInnenreihenfolge innerhalb der Fernsehzeit vereinbart: ÖVP, SPÖ, Grüne, FPÖ und BZÖ.
Vor Beginn der letzten Runde wird der den Vorsitz führende Präsident nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die allenfalls verbleibende Restredezeit auf die Fraktionen gleichmäßig verteilen.
Weiters besteht Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung aufgerufen werden.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (289 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2008 erlassen wird sowie das Zweckzuschussgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Finanzausgleichsgesetz 2005, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 301/1989, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umweltförderungsgesetz geändert werden (389 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (312 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2008) (390 d.B.)
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