Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 107

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Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass meines Erachtens der Reformbedarf in den Ländern ohnehin viel größer wäre als beim Bund. Bei aller Kritik und Streiterei muss doch anerkannt werden, dass in den letzten sieben Jahren da oder dort – für unsere Verhältnisse manchmal zu viel oder auch an der falschen Stelle vielleicht – grundsätzlich gespart wurde, dass zumindest bestimmte Effizienzkriterien angewendet worden sind, und ich vermisse das auf Länderebene in vergleichbarer Weise. Das heißt, nicht nur, dass die Länder diese Bestimmungen nicht wollen, sie sind auch die, die das aus meiner Sicht mehr brauchen würden als der Bund, und deshalb sind sie vielleicht auch dagegen – was weiß ich? Aber wir können uns das nicht so ohneweiters gefallen lassen.

Die Beispiele, die man hier anführen könnte, würden wirklich eigene Bücher füllen. Es geht ja nicht nur darum – und das wird deutlich, wenn man die österreichische Finanzstruktur näher betrachtet –, dass die Länder ja sogar noch weniger an Steuermitteln einheben als die Gemeinden, aber mit der vollen Hose fest stinken und uns auf die Nerven gehen. Das ist das Prinzip, und da erwarte ich mir einfach eine andere und eine schärfere Auseinandersetzung auch unsererseits gegenüber den Ländern. Es wird mittelfristig kein Weg daran vorbeiführen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

13.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Vizekanzler Mag. Molterer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


13.46.51

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Keine Angst, Herr Kollege Kogler, wir werden die Finanzausgleichsdebatte jetzt nicht fortführen, obwohl es mir natürlich gefallen würde! Ich glaube tatsächlich, dass wir heute einen der weitestreichenden Beschlüsse fassen, die in der Geschichte der Zweiten Republik im Rahmen des Haushaltsrechts überhaupt gefasst worden sind.

Meine Damen und Herren! Dieser Schritt ist deswegen von so zentraler Bedeutung für die zukünftige Perspektive, weil die Frage stabiler und wachstumsorientierter Finanzen, die Qualität der öffentlichen Finanzen generell ein immer wichtigerer Standortfaktor wird. Warum? – Weil einfach auch die Grenzen offen sind, weil der Wettbewerb nicht nur zwischen Unternehmen, sondern vor allem auch zwischen Standorten erfolgt. Daher müssen wir diesen Schritt tun. Ich danke auch ausdrücklich dafür, dass er wahrscheinlich einstimmig erfolgt. Das ist, finde ich, ein ganz klares Signal auch der Verantwortung der Fraktionen hier im Haus, als Parlament dazu einen Beitrag zu leisten.

Ja, die erste Etappe ist wahrscheinlich die einfachere, obwohl uns auch sie schon viel abverlangen wird. Eine mehrjährige Budgetplanung zu machen ist keine Selbstver­ständlichkeit, und wir werden diesen vierjährigen Budgetplan nicht sozusagen aus Jux und Tollerei vorlegen, sondern er hat Rechtscharakter, er ist ja ein Gesetz und ver­pflichtet auch zur Einhaltung der mehrjährigen Perspektive. Er ist flexibel, weil er auf Konjunkturschwankungen reagieren kann, selbstverständlich mit den variablen Ausgabenblöcken. Er ist aus meiner Sicht durch diesen rechtlichen Rahmen, durch den Strategiebericht nicht nur in der Sache, sondern auch in der politischen Per­spektive mit einem höheren Grad an Verbindlichkeit ausgestattet. Er hat einen klaren Rahmen, und in diesem Rahmen gibt es mehr Flexibilität für die Ressorts. Das halte ich für fair, für einen wirklich fairen Deal zwischen den einzelnen Interessen.

Die zweite Etappe, da gebe ich dem Kollegen Rossmann durchaus recht, wird noch ein bisschen spannender. Es sagt sich leicht: wirkungsorientierte und leistungsorientierte


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