Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 148

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Es kam am Beispiel Deutschland, wo es die Gewinnabschöpfung sehr wohl gibt, auch das Argument, dass diese dort sehr eng gefasst ist und die betrügerische Absicht nachgewiesen werden muss. Gemäß dem Antrag, den wir damals analog zum Vorschlag der Arbeiterkammer eingebracht haben, würde es reichen, wenn die Fahrlässigkeit der Anbieter und quasi Nutznießer bewiesen werden könnte.

Solange es keine schmerzliche Maßnahme gegen die Anbieter gibt, werden diese nämlich fröhlich weitermachen. Die Adressenliste der Anbieter, die wir bekommen haben, ist nicht wirklich neu. Diese Leute arbeiten schon seit Jahren mit den gleichen Methoden, und solange sie nicht Zahlungen zu leisten haben, die sie empfindlich treffen, solange sie den Unrechtsgewinn einfach einbehalten können und solange die schärfste Maßnahme, die wir dem Ganzen im UWG entgegensetzen, lediglich eine Unterlassungsklage ist, wird man, wie gesagt, so weitermachen.

In der Begründung des Antrages ist es ja irgendwie sehr nett beschrieben, dass diese Unterlassungsklage nichts anderes bedeutet, als dass verboten wird, dass man das Gleiche noch einmal tut. – Dann macht man es halt mit einem anderen Internet-Auftritt! Das ist genauso effizient – ich zitiere jetzt aus dem Antrag –, wie wenn man einen Bankräuber laufen lässt und ein Gericht ihm hinterher ruft: Tu das ja niemals wieder!

Wir brauchen die Gewinnabschöpfung, damit es tatsächlich zu Strafzahlungen kommt. Das heißt, wir brauchen ganz dringend eine wirklich umfangreiche UWG-Novelle. Außerdem brauchen wir – was uns jetzt auch in Aussicht gestellt wurde und was hoffentlich auch erfolgreich umgesetzt werden wird – die Gruppenklage. Es handelt sich hiebei nämlich meist um kleine Beträge und um sehr viele Geschädigte. Da würde eine Gruppenklage, für die bereits ein Ministerialentwurf vorliegt, ganz wunderbar greifen. – Gruppenklage und Gewinnabschöpfung wären also tatsächlich effiziente Maßnahmen im Bereich der Internet-Kriminalität. (Beifall bei den Grünen.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neu­bauer. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.18.20

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Frau Kollegin, ich kann nicht nachvollziehen, wie Sie aufgrund Ihrer Darlegungen zur Feststellung gelangen, dass rechtschaffene Geschäftsleute unter den jetzt vorgeschlagenen Lösungen leiden sollen. Sie haben aber den Eindruck vermittelt, als ob das der Fall wäre. Vielleicht können wir das dann in einem Vier-Augen-Gespräch klären. Sie haben das jedenfalls so vermittelt, ich kann die Zusammenhänge bei dieser Lesung allerdings nicht erkennen.

Die Verlockungen des weltweiten Netzes sind natürlich mannigfaltig und groß, und sie locken natürlich auch kriminelle Geschäftemacher auf den Plan, gutgläubigen Kunden das Geld mit nicht immer nur legalen Mitteln aus der Tasche zu ziehen.

Deshalb sind wir auch der Meinung, dass der vorliegende Antrag durchaus ein Mittel ist, einen ersten richtigen Schritt in die richtige Richtung zu setzen, wiewohl wir meinen, dass dieser Nationalrat selbstbewusster in der Formulierung auftreten können hätte. Manche Formulierungen sind nämlich teilweise so schwammig ausgelegt, dass sie ein wirklich starkes Auftreten gegenüber der EU verhindern. Es ist dies aber, wie gesagt, ein erster Schritt.

Kaufabwicklungen über das Internet sind nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone, sodass manche Dinge wie etwa das Herunterladen von Daten durchaus noch rechtlich zu hinterfragen sind. Es gibt in diesem Bereich sehr viele Grauzonen, und deshalb hätten wir uns gewünscht, dass hier eine stärkere rechtliche Anbindung vonstatten


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