Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 191

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anbelangt. Es hat irgendwie einen semantischen Widerspruch, wenn man sagt: Kün­digung soll mehr Beschäftigung und mehr Ausbildung sichern. Der Hintergrund ist einfach: Viele junge Leute haben zu dem Zeitpunkt, wenn sie mit der Lehre anfangen, eine andere Vorstellung von der Arbeitswelt und ein ganz anderes Entwicklungsprofil als nachher, drei Jahre später. Das ist eben gerade die Phase, in der sich in dieser Hinsicht einiges weiterentwickelt.

Daher sollte der Lehrherr irgendwie die Garantie haben, dass er, wenn das anders ist, die Chance hat, den Jungen eine andere Möglichkeit zu bieten. In dieser Hinsicht ist diese Ausbildungsgarantie sehr wichtig und, ich würde sagen, ein entsprechender Fortschritt. Deswegen haben wir beide Komponenten sichergestellt, nämlich einerseits eine neue Struktur in der Förderung mit mehr Qualität und andererseits bei der Kündigung des Lehrlings eine Garantie, dass die Ausbildung in anderen Bereichen erfolgt. Daher ist das meines Erachtens eine sehr gelungene Umsetzung im Bereich der Lehrlingsausbildung. (Beifall bei der ÖVP.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.50.13

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­des­minister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Berufs­ausbildung ist etwas Wesentliches und Wichtiges. Daher sollte immer wieder überprüft werden, wo man da etwas verbessern kann. Das duale Berufsaus­bildungs­system steht außer Zweifel, denn es hat sich in der Vergangenheit bewährt. Wenn man jetzt sozusagen die Lehrlingsausbildungsprämie hin zu einer Basisförderung umgestaltet, wie gerade erläutert worden ist, so kann ich dem einiges abgewinnen, Herr Kollege Mitterlehner, keine Frage. Auch die besondere Förderung, nämlich die Weiterent­wicklung des Blum-Bonusses, der sich in der Vergangenheit bewährt hat – da kann man nur dafür sein.

Das einzige Manko ist, dass Betriebe, die ständig Lehrlinge ausbilden – das sind meistens Betriebe, die sich einer Qualitätsüberprüfung nicht widersetzen –, wenn sie nicht einen Lehrling mehr einstellen, diese Prämie nicht erhalten. Wenn ein Betrieb unterbricht – wie lange muss er unterbrechen, bis er wieder Lehrlinge einstellt? Ein Jahr, zwei Jahre? Herr Minister, das ist mir ein Rätsel. Ich habe auch im Ausschuss keine Antwort auf diese Frage bekommen. Wichtig ist, dass auf jeden Fall jene Betriebe eine Förderung erhalten und forciert werden, die unsere Jugend ausbilden, denn das sind die Facharbeiter von morgen. Wir werden sie in der Zukunft dringend brauchen.

Personenbezogene Förderung heißt auch Förderung von Lehrgängen, Blockveranstal­tungen zum Nachholen von Berufschulabschlüssen und dergleichen. Auch die Aus­bildung in Berufen, in denen Fachkräftemangel herrscht, ist eine wichtige Maßnahme und wird von uns befürwortet. Zur Neuregelung der Auflösung eines Lehrverhältnisses muss ich etwas sagen: Ich verstehe die Intention der Vertreter der Wirtschaft in diesem Bereich und sage klipp und klar: Bisher gibt es einfach keine klare Lösung, um ein Lehrverhältnis aufzulösen – außer während der Probezeit, nach der Probezeit eigent­lich nicht. Trotzdem werden 20 Prozent der bestehenden Lehrverhältnisse frühzeitig aufgelöst. (Zwischenruf des Abg. Schopf.)

Genau das ist es: Lehrverhältnisse werden aufgelöst, weil ein Lehrling draufkommt, dass ihm die Motivation fehlt oder dass er nicht die nötige Eignung für diesen Beruf hat. Deswegen ist es wichtig, dass jetzt diese Maßnahme gesetzt wird – die ich


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