Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 65

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3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird (615 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Konsulargebührengesetz 1992 geändert werden (616 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 42 betreffend „Aufnahme der ,Sarkoidoseerkrankung‘ in den Katalog der Berufskrankheiten nach § 177 ASVG", überreicht vom Abgeordneten Jochen Pack,

Petition Nr. 43 betreffend „Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung (BGBl. II Nr. 486/2004)“, überreicht vom Abgeordneten Dietmar Keck;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2008/8 (III-151 d.B.);

Wissenschaftsausschuss:

Stenographisches Protokoll der Parlamentarischen Enquete zum Thema „Novelle des Universitätsgesetzes 2002“ (III-137 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Gesundheitsausschuss:

Bericht der Arbeitsgruppe zur Hospiz- und Palliativversorgung, vorgelegt von der Bun­desministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, aufgrund der Entschließung des Na­tionalrates vom 5. Juni 2008, E 78-NR/XXIII. GP (III-157 d.B.);

Justizausschuss:

Bericht der Bundesregierung gemäß § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungs­beträge (III-156 d.B.).

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Weiters ist folgende Vorlage eingelangt: Übereinkommen über die Rechte von Men­schen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 564 der Beilagen.

Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieses Gegenstandes an einen Ausschuss abzusehen und ihn auf eine der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu stellen.

Wird dagegen ein Widerspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich gehe daher so vor.

 


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