Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 201

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Zum anderen wird eine absehbare Entscheidung der zweiten Instanz hinsichtlich des bereits erwähnten Urteils des Landesgericht Linz dazu führen, dass nicht nur der Ge­setzespfusch der Pensionserhöhung 2008 korrigiert werden muss, sondern auch alle auf dieser falschen Pensionshöhe basierenden Einmalzahlungen von BezieherInnen von Pensionen unter € 747,-.

Die gewählte Regelung schafft also Unklarheit, Unsicherheit, hohen Verwaltungsauf­wand und Ärger!

Es ist nicht nachvollziehbar, warum...

...die Fehler der Pensionserhöhung 2008 im Bereich unter € 747,- nicht korrigiert wer­den (zumal nunmehr – wie dargestellt - das selbe Geld für die Einmalzahlung in die Hand genommen wird);

...die Fehler aus der Pensionserhöhung 2008 nunmehr noch einmal aufgedoppelt wer­den, anstatt einen einheitlichen Fixbetrag für niedrige auszuzahlen.

Die Grünen können einer Einmalzahlung angesichts der hohen Inflation, die zu einem erheblichen Teil erst bei der Pensionserhöhung 2009 ausgeglichen werden wird, durchaus etwas abgewinnen. Die gewählte Form der Einmalzahlung ist aber ungeeig­net und verursacht im Bereich niedriger Pensionen mehr Probleme und Ungerechtig­keiten, als sie zu lösen im Stande ist. Das Vorgehen erweckt den Anschein, als ob die BezieherInnen niedriger Pensionen (und das sind vornehmlich Frauen) die in Eile aus dem Boden gestampften Wahlkampfgags der SPÖ finanzieren müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedenfalls aber bis zum 27. Ok­tober 2008, eine Gesetzesvorlage vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass alle Be­zieherInnen von Pensionen, die in Summe unter € 747,- liegen, für das Jahr 2008 eine Einmalzahlung in der Höhe von € 150,- erhalten.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Öllinger, hinsichtlich des zweiten von Ihnen eingebrachten Antrages betreffend Langzeitversichertenregelung liegt kein Antrag am Präsidium vor. Ich bitte Sie daher, das noch einmal in Ihrem Klub zu prüfen. Wir können später darüber entscheiden.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Mi­nuten. – Bitte.

 


18.33.18

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Lassen Sie mich, bevor ich auf das Pensionsthema zu sprechen komme, etwas loswerden, das mich seit Monaten wirklich ärgert: Jedes Mal, wenn es in Österreich eine Diskussion um Pensionsregelungen, Pensionsanpassungen gibt, melden sich selbsternannte Pensionsexperten zu Wort, die dann wie auf Knopfdruck zu wissen vermeinen, warum alles nicht geht. Wir haben hier den speziellen Fall, dass sich Herr Professor Tomandl natürlich sofort bei der ersten


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