Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 385

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mit Karte zahlen und braucht dann beim Bus Kleingeld für einen Automaten. Das schafft ja alles nicht wirklich einen Anreiz, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.

Aus diesem Grund – vom finanziell günstigen Ticket ganz abgesehen – finde ich es sehr wichtig, wenn man endlich mit einem einzigen Ticket in ganz Österreich fahren kann. Das macht es nämlich einfach bequem. Man kann ein- und aussteigen wo man will – Schiene oder Straße. Und es wäre auch für die Familien leistbar und besonders günstig. Deswegen hoffe ich sehr, dass Sie dem Vorschlag eines Österreich-Tickets nähertreten können.

Im Übrigen möchte ich einen Abänderungsantrag einbringen. (Abg. Broukal: Frau Kol­legin, ich verstehe Sie kaum! Es ist so leise!) – Ja, das Mikrophon ist die ganze Zeit schon so wahnsinnig leise. Ich bitte darum, lauter zu schalten. – Das ist nicht erst jetzt so. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte nun folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Kukacka, Mag. Hakl, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Fleckl, Mag. Kukacka, Binder-Maier, Dr. Stummvoll, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (883/A)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der Antrag der Abgeordneten Anita Fleckl, Mag. Kukacka, Gabriele Binder-Maier, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (883/A), wird wie folgt geändert:

In Z 1 lautet § 9 Abs. 9 wie folgt:

‚(9) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen mit Wirkung vom 1. Jänner 2010 und danach jährlich jeweils mit Wirkung vom 1. Jänner auf Grundlage des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Harmonisierten Verbraucherpreisindex oder des an seine Stelle tretenden Index den gemäß Abs. 1 festgesetzten Grundkilometertarif und die gemäß Abs. 7 lit a festgesetzten Mautabschnittstarife mit Verordnung anzupassen und zwar durch Heranziehung des (auf eine Dezimalstelle berechneten) vom Statis­tischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT) für den Monat Juli des Jahres der Erlassung der Verordnung veröffentlichten Jahresdurchschnittes der Ände­rungsrate. Die errechneten Beträge sind jeweils für den Grundkilometertarif auf volle zehntel Cent und für die Mautabschnittstarife auf volle Cent zu runden.‘“

*****

Da geht es ausschließlich darum, dass in Zukunft ja immer bereits am 1. Jänner die Initiierung der Lkw-Maut erfolgen soll, wir dabei aber wollen, dass es nicht gleich am 1. Jänner 2009 passiert, weil das zur Folge hätte, dass die Indexanpassung drei Mal innerhalb eines Jahres erfolgt. Um den Unternehmen eine dreimalige Erhöhung inner­halb eines Jahres zu ersparen, wollen wir sie erst am 1. Jänner 2010. Ich bitte Sie, die­sem Antrag beizutreten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Broukal: Akkordiert!)

2.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

 


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