Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 9

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2. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 28/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Pensionsgesetz (3. Novelle zum APG), das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (16 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir kommen nun zur Debatte.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Gusenbauer. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


9.08.28

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir nehmen heute eine sehr wesentliche sozialpolitische Weichenstellung vor. Mit der Anhebung der Ausgleichszulage – im Volksmund „Mindestpensionen“ genannt – auf 726 € pro Monat setzen wir einen wesentlichen sozialpolitischen Meilenstein, denn das wird bedeuten, dass keine Pensionistin, kein Pensionist in Österreich mehr eine Pension haben wird, die unter der Armutsgrenze liegt. Ich finde, das ist gerade in der Zeit eines hohen Wirtschaftswachstums, in der Österreich immer reicher wird, ein ganz wichtiger Akt der sozialen Solidarität. Und daher bin ich froh, dass wir heute diesen Beschluss gemeinsam fassen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Man muss sich ja bei diesen Beschlüssen immer die Frage stellen: Wen betrifft es? Und in welchem Ausmaß? Wer sind diese Menschen? – Es sind rund 220 000 Menschen davon betroffen, davon über 150 000 Frauen, darunter sehr, sehr viele Bäuerinnen, kleine Selbständige, auch Arbeiterinnen, die auf Grund ihrer Lebens­verhältnisse nur geringere Versicherungszeiten zustande gebracht haben und daher eine Eigenpension haben, die nicht an die Ausgleichszulage heranreicht.

Ich finde, es ist sehr wichtig, dass dieser großen Gruppe von Menschen – über 200 000 Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben! – zumindest gewährt wird, dass sie im Alter nicht in Armut leben. Das ist sehr wichtig, weil diese Menschen da und dort unter sehr, sehr schwierigen Lebensbedingungen leben.

Ich habe viele dieser Menschen kennengelernt, die mir aufgeschrieben haben, wofür sie ihr Geld täglich ausgeben, wie viel Geld ihnen eigentlich zum Leben zur Verfügung steht. Und wenn wir diesen Menschen eine Erhöhung um 36 € pro Monat geben – um 36 € pro Monat, um mehr als 500 € im Jahr! –, dann bedeutet das für diese Menschen sehr, sehr viel, weil das eine echte Verbesserung ihrer Lebensqualität, eine echte Verbesserung ihres Haushaltseinkommens und daher eine echte Verbesserung ihrer sozialen Bedingungen bringt. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion über die Erhöhung der Ausgleichszulage ist immer gemeinsam mit der Diskussion der Frage, wie wir Armut in Österreich bekämpfen können, geführt worden. Da sind natürlich unterschiedliche Methoden anzuwenden, weil ein Unterschied besteht, ob jemand noch im erwerbs­fähigen Alter oder bereits in Pension ist.

Jemand, der in Pension ist, ist davon abhängig, dass der Staat, dass die Gesellschaft dafür aufkommt, dass es faire Pensionen gibt. Jemand, der noch im aktiven Erwerbs-


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