Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 31

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Im vergangenen Jahr hat sich daher die Kaufkraft von Pensionistenhaushalten nicht bloß mit dem allgemeinen Verbraucherpreisindex um 1,6 % verringert, sondern um 1,9 %.

Abweichend von der gesetzlichen Pensionsanpassung haben ÖVP und BZÖ in der Bundesregierung eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von € 40,- beschlossen. Die SPÖ und die Grünen fordern eine Erhöhung mit dem Preisindex für Pensionisten­haushalte in Höhe von 1,9 %. Die FPÖ schlägt eine Erhöhung um 2,6 %, mindestens aber mit 35 und höchstens mit € 70,- vor und zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von € 100,-.

Bei der Suche nach einem Kompromiss zwischen diesen Vorschlägen ist zu berücksichtigen, dass geringe und mittlere Pensionen von den erhöhten Energie­preisen überproportional betroffen sind, was sich auch im Pensionistenpreisindex (der alle Hauhaltseinkommen erfasst), nicht vollständig widerspiegelt. Tatsächlich müssten geringe und mittlere Pensionen um ca. 2,2 % angehoben werden, um die Energie­teuerung zu kompensieren.

Bei der Höhe der Pensionsanpassung ist weiters die wirtschaftliche Entwicklung zu berücksichtigen, die insgesamt zu stark gestiegenen Steuereinnahmen geführt hat, wodurch im Budget des kommenden Jahres finanzieller Spielraum besteht. Aus diesem Grund liegen auch die Lohnabschlüsse über 2 %, der der Beamten bei 2,35 %. Die FPÖ schlägt daher im Folgenden einen Kompromiss vor, der insgesamt Kosten für die Pensionserhöhung von € 495 Mio. verursacht, das sind um € 110 Mio. mehr als die gesetzliche Pensionsanpassung mit 1,6 %. Dieser Betrag entspricht fast exakt einer Halbjahresrate für die Eurofighter.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Vorkehrungen dafür zu treffen, dass für das Jahr 2007 folgende Pensionsanpassung vorgenommen werden kann:

1. Die monatlichen Gesamtpensionseinkommen werden bis € 1.350,- mit 1,9 %, darüber mit einem Fixbetrag (€ 45,-) angepasst;

2. Personen mit einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von weniger als € 1.350,- erhalten zusätzlich eine Erhöhung von 0,3 % monatlich.

Weiters wird die Bundesregierung ersucht, zukünftig den Pensionistenpreisindex für die Berechnung des monatlichen Gesamtpensionseinkommens heranzuziehen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin kommt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.18.46

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Ich glaube, der Gradmesser für uns alle sollte die Meinung der


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