Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 36

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zahlung dazugeben, haben Sie eine Gesamtmehrleistung von 214 €. Wenn Sie die Anpassung von 690 € auf 726 € machen, so wie wir es jetzt machen, und zwar im Dauerrecht – denn die 60 € sind ja kein Dauerrecht –, dann bekommen die Bezieher 504 € mehr, das sind ganze 289,44 €.

Ich lade Sie ein, stimmen Sie mit, und denken Sie auch daran, dass diese noch dazu rezeptgebührenbefreit werden! Das heißt, wir schauen auf diese Menschen im Besonderen, weil wir ihnen auch verpflichtet sind. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

10.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Haberzettl zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Rädler: Ich habe geglaubt, Gewerkschafter sind nicht im Parlament!)

 


10.27.40

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Verehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Heute ist wohl der Tag der Reparaturen. (Rufe bei der ÖVP: BAWAG! BAWAG! – Abg. Rädler: Cerberus schlägt zu!) Nicht nur der berüchtigte Kindergelderlass der Frau Sozialministerin muss repariert werden, wenn auch, wie es scheint, gegen ihren Willen, sondern auch die Pensionsreform des Jahres 2004, mit der die so genannte Parallelrechnung eingeführt wurde. Damit sollte der Pensionsanspruch sowohl nach dem alten Pensionssystem wie auch nach dem damals neuen Pensionsrecht ermittelt werden. Dadurch war es notwendig, nicht wie früher die besten 15 Jahre der Pensionsversicherungszeiten zu ermitteln, sondern das Gesetz macht eine lebenslange Durchrechnung notwendig.

Für die Pensionsversicherungen entstand damit das Problem, im Retourgang 40 Jahre Pensionszeiten berücksichtigen zu müssen – ein administrativer Aufwand, vor dem wir schon vor der Beschlussfassung des Allgemeinen Pensionsgesetzes im Jahre 2004 gewarnt haben.

Nun, wir wissen, dass allen Einwendungen damals nicht Rechnung getragen wurde. Mit anderen Worten: Die derzeit noch immer im Amt befindliche Bundesregierung hat sich dieses Problem mit der Parallelrechnung selbst geschaffen. Denn natürlich haben es die Pensionsversicherungen in den zu Ende gehenden zwei Jahren nicht geschafft, die notwendigen Daten rückwirkend zu erfassen. Genau das haben alle Kritiker dieser Bundesregierung damals vorhergesagt. – Ich darf aus unserer damaligen Stellung­nahme zitieren:

„Die Erhebung der Daten für das Pensionskonto wird bei den Versicherungsträgern zu einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand führen. Abgesehen davon ist zu befürch­ten, dass die Daten für die Vergangenheit mangels entsprechender Aufzeichnungen überhaupt nicht in der notwendigen Qualität ermittelt werden können.“

Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Genau das ist nun eingetreten. Deshalb wird nun der Übergangszeitraum ein weiteres Mal erstreckt, also bis Ende nächsten Jahres, damit die Parallelrechnung endlich oder vielleicht mit dem Jahre 2008 gestartet werden kann.

Positiv zu bewerten ist, dass die Regierung zumindest in den letzten Wochen ihres Bestandes aus selbst verschuldeten Fehlern Lehren zieht. Noch positiver wäre es freilich zu bewerten, wenn nicht nur das konkrete Problem mit der Datenerfassung repariert würde, sondern die Pensionsreform insgesamt. (Abg. Mag. Molterer: Die Eisenbahnerpensionen, gell?) Schließlich hat es in den letzten sechs Jahren drei Pensionsreformen gegeben, die allesamt ein Ziel hatten, nämlich die Leistungen der staatlichen Pensionsversicherungen zu kürzen. (Abg. Mag. Molterer: Das stimmt leider


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