Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 160

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde in der Debatte vom Herrn Ing. Westenthaler unzuständigerweise an den Sozialminister die Frage gestellt, wofür denn die Frau Staatssekretärin Silhavy zuständig sei. (Abg. Dr. Graf: Das ist der neue Parlamentarismus, dass Sie die Abgeordneten nicht mehr zu Wort kommen lassen?)

Sie brauchen die Frage nicht an den Herrn Sozialminister zu stellen, Sie können sie an mich stellen. Ich bin ebenfalls gerne bereit, Ihnen die Fragen zu beantworten, und sage Ihnen, dass ich die Frau Staatssekretärin Silhavy neben der allgemeinen Vertretung des Bundeskanzlers im eigenen Wirkungsbereich mit den Angelegenheiten der Regionalpolitik, der Regionalförderung, mit den Angelegenheiten der Verwaltungs­reform und den Angelegenheiten der Bioethikkommission betraut habe. (Abg. Ing. Westenthaler demonstrativ Beifall spendend : Dazu brauchen wir einen Staats­sekretär!)

Das heißt, wenn Sie an der Entwicklung des ländlichen Raumes interessiert sind, an der österreichischen Raumordnungskonferenz teilnehmen und bei der Regional­förderung mitreden wollen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Frau Staatssekretärin, sie wird Sie gerne empfangen. (Beifall der SPÖ. Abg. Dr. Graf: Weiß der Herr Buchinger nicht alles, sodass Sie da einspringen müssen? Bundes­kanzler Dr. Gusenbauer: Nein, aber da bin ja ich zuständig, nicht er! Abg. Mag. Stadler: Es war Redezeit im Fernsehen! Schon klar!)

16.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dolinschek. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.47.46

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Werte Vertreter auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Bundesminister, die Mindestsicherung – das hat man bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage gesehen – war sozusagen Ihr „Hobby“, Ihr Einstand in die Bundesregierung – auch bei den Verhandlungen. Sie haben ein Hauptaugenmerk darauf gerichtet.

Ich muss sagen: Eine gewisse Vorarbeit für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung haben wir in der Vergangenheit, in den letzten Jahren geleistet, als wir die Verant­wortung hier im Hohen Haus und in der Bundesregierung gehabt haben, als wir die Ausgleichszulagen wesentlich erhöht haben.

Von 1999 bis 2006 ist ja die Ausgleichszulage bei den Alleinstehenden um 100 € erhöht worden, und die jetzige Erhöhung der Ausgleichszulage für Alleinstehende auf 726 €, was groß in Ihrem Regierungsprogramm steht, hat noch die alte Bundes­regierung beschlossen. – Das ist eine Tatsache! (Beifall beim BZÖ.)

Das war eine wesentliche Erhöhung der sozialen Absicherung in Österreich, und ich muss dazu noch sagen: Herr Bundeskanzler, wenn Sie von sozialer Fairness gesprochen haben, so darf ich Ihnen sagen, es ist auch Auslegungssache, wie man sie angeht, denn zwischen einer Mindestsicherung und einem Mindestlohn muss eine gewisse Differenz bestehen, damit auch der Anreiz da ist, einer geregelten Arbeit nachzugehen und Beiträge einzuzahlen, damit man dann in der Sozialpolitik, die natürlich immer auch eine gewisse Umverteilungspolitik ist, dieselbe auch gewähr­leisten kann.

Herr Bundesminister für Soziales, ich habe aber vernommen, dass Sie gesagt haben, soziale Sicherheit sei nicht nur Verteilungssicherheit, sondern es spielten auch andere Komponenten mit. Das finde ich sehr gut, weil natürlich Voraussetzungen vorher geschaffen werden müssen, dass diese Verteilung auch gemacht werden kann, sodass


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