Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 28

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hier zusammenhalten sollten. Dazu gehört auch, dass eine gute und klare Informa­tionspolitik erfolgt. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundeskanzler! Wir ha­ben hier eine eindeutige Verfassungsbestimmung, und meine Sorge ist, dass wir auch in einem künftigen Informationsgesetz gute Bestimmungen haben, die aber sanktions­los sind, wenn sie nicht eingehalten werden.

Könnten Sie sich vorstellen, dass wir gemeinsam darüber nachdenken, welche Sank­tionen – die nicht in einem Rücktritt bestehen, sondern andere Sanktionen – wir uns vorstellen könnten, damit diese Informationsbestimmungen, Informationspflichten tat­sächlich eingehalten werden? (Abg. Mag. Stadler: Könnten Sie sich vorstellen, ge­meinsam darüber nachzudenken?!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Für gemeinsame Vorgangsweisen und auch das gemeinsame Finden von und Nachdenken über Fragen bin ich immer.

Als einer der Verantwortlichen, der direkt für Information zuständig ist, möchte ich schon sagen, dass wir manches Mal vor und nach einem Europäischen Rat bespre­chen müssten, wie man sich diese Information vorstellt. Das Übersenden von Entwür­fen oder das Übersenden von Schlussfolgerungen ist natürlich nur ein Teil der Informa­tion, das ist mir klar, auch die Bewertung ist eine entscheidende Frage.

Wenn wir uns einmal darüber einig sind, wie wir den Kern dieser Information verste­hen, die Notwendigkeit der Struktur dieser Information, dann gehe ich davon aus, dass das alle mit guter Absicht auch einhalten werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Hübner, bitte. (Rufe beim BZÖ – in Richtung des sich zum Mikrofon begebenden Abg. Dr. Hüb­ner –: Wo ist er denn? Hallo! Guten Morgen!)

 


Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Bundeskanzler, eine grundsätzliche Zusatzfrage: Sind Sie der Meinung, dass die Mitwirkung des Parlaments in europäi­schen Fragen, so wie sie derzeit im genannten Artikel 23e B-VG geregelt ist, dem We­sen der parlamentarischen Demokratie überhaupt noch entspricht? – Ich beziehe mich da einerseits auf die Frage der Subsidiaritätsprüfung, wo das Parlament im Wesent­lichen nur einen Leserbrief schreiben darf, und wenn nicht alle Leserbriefe gleichartig ablehnend sind, dieser keine Bedeutung hat und keine Beachtung findet, andererseits auf den Mitwirkungsmodus, wo eine Bindung ebenfalls nicht besteht, wo der zuständi­ge Vertreter der Bundesregierung jederzeit aus sogenannten zwingenden integrations­politischen Gründen von der Stellungnahme des Nationalrates abweichen kann und diesen dann nur neuerlich befassen muss.

Halten Sie das überhaupt für angemessen und dem Wesen unseres demokratischen Verständnisses entsprechend?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Es ist ja unbestritten, dass eine bessere bezie­hungsweise eine ausreichende Mitwirkung in Fragen der Entscheidungen der Europäi­schen Union deshalb auf der Tagesordnung stehen muss, weil ja immer mehr auch sogenannte innenpolitische Entscheidungen gleichfalls durch die Europäische Union beeinflusst und damit letztlich entschieden werden und das daher einen wesentlichen Teil der Entscheidung über die Zukunft eines Landes darstellt.

 


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