Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 102. Sitzung des Nationalrates.
Die Amtlichen Protokolle der 99. Sitzung vom 30. März 2011 sowie der 100. und 101. Sitzung vom 31. März 2011 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Keck, Amon und Dr. Winter.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herrn Staatssekretär außer Dienst Dr. Reinhold Lopatka das Mandat, welches er aus Anlass seiner Ernennung zum Mitglied der Bundesregierung zurückgelegt hat, erneut zugewiesen wurde. Damit ist der Abgeordnete Jochen Pack aus dem Nationalrat ausgeschieden.
Da der Wahlschein bereits vorliegt und der in den Nationalrat berufene Abgeordnete im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Frau Schriftführerin wird der Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben. – Bitte.
Schriftführerin Anna Franz: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße Herrn Abgeordneten Dr. Lopatka herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler zu Wort gemeldet. – Bitte.
9.07
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der BZÖ-Klub erhebt laut § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung Einwendungen gegen die Tagesordnung. Dies deshalb, weil wir unter den Tagesordnungspunkten 2 und 3 heute mit dem vorläufigen Beschluss der Vorratsdatenspeicherung einen vehementen Anschlag auf die Grund- und Freiheitsrechte und auch datenschutzwidrige Eingriffe in Kommunikationsdaten aller Bürger nach dem Willen der Großparteien durchführen sollen.
Die EU-Evaluierungskommission hat die EU-Richtlinie, die heute umgesetzt werden soll, mit ihrem Bericht vom 18. April bereits als obsolet erklärt. Wir beschließen daher heute etwas, was auf einer obsoleten EU-Richtlinie basiert. Wir haben vehemente Ein-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite