Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 2

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19.20.00Beginn der Sitzung: 19.20 Uhr

Vorsitzender: Zweiter Präsident Fritz Neugebauer.

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Präsident Fritz Neugebauer: Die 111. Sitzung des Nationalrates ist eröffnet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Keck, Dr. Schüssel, Mag. Jarmer und Dr. Van der Bellen.

19.20.02Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortung: 8188/AB.

B. Zuweisungen:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Antrag 1603/A(E) der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Christine Mut­tonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Einführung einer Finanz­transaktionssteuer;

Budgetausschuss:

Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (1214 d.B.);

Familienausschuss:

Antrag 1605/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Umgestaltung des FLAF zu einem ausgegliederten Jugend- und Familienzentrum,

Antrag 1606/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zum Eltern-Jugend-Pass;

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsge­setz 2011 – InvFG 2011) erlassen sowie das Bankwesengesetz, das Wertpapierauf­sichtsgesetz 2007, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichts­behördengesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selb­ständigenvorsorgegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuer­gesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert werden (1254 d.B.);

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Ge­setz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitäts­dienstes geändert wird (1226 d.B.),

 


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