Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 129

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Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.02.5323. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1254 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsge­setz 2011 – InvFG 2011) erlassen sowie das Bankwesengesetz, das Wertpapier­aufsichtsgesetz 2007, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbei­ter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Konsumenten­schutzgesetz und das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert werden (1326 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1201 d.B.): Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen samt Protokoll (1329 d.B.)

25. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1228 d.B.): Ände­rung der Anhänge I und II des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Be­zeichnung von Edelmetallgegenständen (1330 d.B.)

26. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1214 d.B.): Bun­desgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (1310 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 23 bis 26 der Tagesord­nung.

Die Debatte wird unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


17.03.47

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ho­hes Haus! Wenn man bösartig wäre, könnte man zu Tagesordnungspunkt 23 verein­fachend sagen, wir sind dagegen, weil wir mit diesem Gesetz beschließen, dass in Zu­kunft nicht nur österreichische Fonds den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen dür­fen, sondern auch Fonds aus dem gesamten EU-Raum. Ganz so einfach machen wir es uns aber nicht – wir sind ja auch nicht bösartig –, weil dieses Gesetz schon eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, die durchaus zu begrüßen sind und die auch zu einer


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