Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 168

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freunde und Freundinnen zum Bericht des Ge­sundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1226 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird (1352 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1226 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Orga­nisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird (1352 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1352 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 wird in § 3 Abs.1 folgender Satz angefügt:

"Er ist weiters interdisziplinär mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen For­schung, Public Health, Ethik, Medizinrecht sowie Personen aus der Zivilgesellschaft einschließlich der Selbsthilfe zu besetzen."

In Artikel 1 wird in § 4 Abs.1 folgender Satz angefügt:

"Die Interessenskonflikte und die etwaigen Änderungen sind allen Mitgliedern des Obersten Sanitätsrates bekanntzugeben und auf der Homepage des Gesundheitsmi­nisteriums zu veröffentlichen."

In Artikel 1 wird in § 6 Abs. 1 folgender Satz angefügt:

"Der Oberste Sanitätsrat kann sich an die Behörden des Bundes und der Länder, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sowie weitere Verbände und Institutio­nen, inklusive der Zivilgesellschaft (NGOs), im Gesundheitswesen um Unterstützung wenden."

In Artikel 1 wird § 7 wie folgt geändert:

Die Wortfolge "üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus" wird durch die Wortfolge "erhalten als Honorar eine feste Vergütung (Werkvertrag)" ersetzt.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.10.11

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Altbewährt und gut, das kann man durchaus vom Obers­ten Sanitätsrat sagen, und trotzdem wird er auf neue Beine gestellt, bekommt einen neuen Stellenwert, denn dadurch, dass aus einer Kann-Bestimmung eine Verpflichtung wird, das heißt, dass der Oberste Sanitätsrat als verpflichtende Kommission einge­richtet wird, wird auch seiner besonderen Bedeutung Rechnung getragen. Seit immer­hin 140 Jahren steht dieses Gremium den verantwortlichen Gesundheitspolitikern zur Seite und stellt seine Expertise zur Verfügung. Insbesondere im Bereich der Impfpro­gramme hat er auch seine Spuren hinterlassen.

 


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