Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 69

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4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1384 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Finanzprokuraturgesetz geändert wird (1452 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


11.56.06

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg etwas Positives zu dieser Regierungsvorlage. Es war höchst an der Zeit und auch von uns immer wieder gefordert, eine Neuorientierung beziehungsweise eine Neuordnung des Berufsbildes der Wertpapiervermittler beziehungsweise Vermögensberater hier einmal anzudenken, das ist keine Frage, und vor allen Dingen auch eine Anpassung und eine Anhebung der Qualitätsstandards zu fordern.

Aber eine Frage erlaube ich mir in diesem Zusammenhang schon. Warum haben Sie vor zirka zwei Jahren, als Sie noch über eine Zweidrittelmehrheit verfügten, die Kammern in den Verfassungsrang gehoben? Ich glaube, Sie haben damit ausdrücken wollen, dass sie so unheimlich wichtig sind, auch für die Regierungsarbeit oder wie auch immer. Warum haben Sie das gemacht, wenn Sie dann auf die vielen Vorschläge der Berufsvertretungen und Interessenvertretungen in der Wirtschaftskammer so gut wie überhaupt nicht eingegangen sind?

Wir helfen Ihnen dabei, wenn Sie die Zweidrittelmehrheit brauchen, den Kammern den Verfassungsrang wieder abzuerkennen, denn wenn Sie ohnehin nicht auf die Kammern hören, wenn sie Ihnen schon so wichtig sind, dann frage ich mich, warum Sie dann auf die Hinweise der Wirtschaftskammer in diesem Bereich nicht eingehen. Und ich sage Ihnen auch, warum. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Sie haben mit dieser Richtlinie der Wertpapiervermittler eines erreicht: Es gibt jetzt 6 000 sogenannte Vermögensberater, die über die Wirtschaftskammer erfasst sind. Dadurch, dass Sie die Vorschläge der Wirtschaftskammer hier nicht berücksichtigen, sondern offensichtlich nur auf Zuruf der Banken hier reagiert haben, schaffen Sie nämlich eines: dass Sie das Berufsbild des Wertpapiervermittlers praktisch ausra­dieren. Sie wissen schon, dass der Wertpapiervermittler in Zukunft  (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie können sich dann zu Wort melden und hier dazu Stellung nehmen.

Sie können nicht verlangen, dass ein Wertpapiervermittler, der nur noch für drei Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig sein wird, in Zukunft auch nur annähernd in der Lage sein wird, den Beruf auszuüben, weil er nämlich das Haftungsdach nicht mehr hat. Und was Sie noch geschafft haben: Sie haben eine gravierende Schlech­terstellung der Versicherungsmakler und Versicherungsagenten im Vergleich zum Wertpapiervermittler erreicht.

Dazu bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Podgorschek, Themessl und weiterer Abgeordneter ein, der sich ausschließlich auf diesen Punkt bezieht, aber mehrere Paragraphen umfasst und aus diesem Grund auch verteilt wird. Ich werde ihn in seinen wesentlichen Punkten jetzt erläutern.

Sie haben damit jetzt erreicht, dass der Wertpapiervermittler zwar neue Qualitäts­standards und so weiter einführen darf, einführen muss, aber gleichzeitig Versicherun­gen verkaufen darf, und zwar nicht nur Versicherungen, die sich auf den Vermö-


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