Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 84

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Erstens: Anders als bei der BAWAG hat man bei der Hypo Alpe-Adria nur Global­unterlagen gehabt. Man wusste gar nicht, was in der Bank drinnen war.

Zweitens: Wenige Wochen nach der sogenannten Notverstaatlichung war Ihrem Präsidenten der Finanzprokuratur bereits klar, dass das Pricewaterhouse-Gutachten falsch war! Das steht wortwörtlich drin, das hat er ausgesagt.

Drittens: Er hat ausgesagt, dass sie bei der Finanzprokuratur nicht einmal die National­bank- und die FMA-Berichte hatten. – Kein Anwalt würde zu einer Einvernahme gehen, wenn er sich nicht vorher mit den Unterlagen vertraut gemacht hat. Ihre Finanz­prokuratur schon!

Viertens – das ist überhaupt die härteste Aussage und ist im Widerspruch zu dem, was Sie gesagt haben und was Ihr Parteifreund Ikrath gesagt hat –: Es gab keinerlei Anhaltspunkte, und es gibt sie bis heute nicht, für irgendein strafrechtlich relevantes Verhalten! Das wurde bereits im Jänner 2010 von der Finanzprokuratur ausgesagt, meine Damen und Herren – und dann gehen Sie da heraus und wollen dem Hohen Haus das Gegenteil erklären!

Daher bringe ich jetzt folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Ewald Stadler und Kollegen ein:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, mit dem die Abschaffung der Finanzprokuratur sichergestellt wird.“

*****

(Beifall beim BZÖ.)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaf­fung der Finanzprokuratur, eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 4: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1384 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzprokuraturgesetz geändert wird (1452 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates vom 19. Oktober 2011.

Die Institution der Finanzprokuratur in der gegenwärtigen Form ist nicht mehr zeitgemäß und kann daher mit Fug und Recht als überholt bezeichnet werden.

Die seitens der Finanzprokuratur zu erbringenden Leistungen könnten ausgelagert werden und effizienter und kostengünstiger von privaten Anwälten erbracht werden. Darüber hinaus erscheint es im Hinblick auf die angespannten Haushaltsverhältnisse nicht sinnvoll, eine abzuschaffende und überholte Einrichtung zu dotieren.

Im Sinne der seit Jahren seitens des BZÖ eingemahnten Verwaltungsreform stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden Entschließungsantrag:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite