Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 233

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Antrag des Aus­schusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Ös­terreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Inves­titionen, in 1469 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes­Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

19.38.10*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe bekannt: Bei der namentlichen Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 17 wurden zwei Stimmkarten mit dem Aufdruck „Ing. Kurt Gart­lehner“ abgegeben. Das richtige Ergebnis lautet daher:

Abgegebene Stimmen: 151, davon „Ja“-Stimmen: 111, „Nein“-Stimmen: 39, ungül­tig: 1.

Die Differenz ist auf das Abstimmungsergebnis ohne Einfluss.

*****

19.38.4325. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1522 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz und die Exekutionsord­nung geändert werden (1579 d.B.)

26. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1742/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuverdienst­grenze beim Kinderbetreuungsgeld (1580 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 25 und 26 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.

 


19.39.20

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Es geht hier um die Regierungsvorlage, die an sich in die richtige Richtung geht und auch die ärgsten Spitzen nimmt, allerdings noch nicht das wirklich Gute für die Familien bringt, das wir uns vorstellen.

In diesem Zusammenhang ist zu sagen: Es sind keine Valorisierungen vorgesehen, die 13. Familienbeihilfe ist nicht vorgesehen, sie wird eher als Frotzelei mit dieser Einmal­zahlung von 100 € abgetan.

Es ist auch nicht dabei, dass die fünf Modelle, die es gibt für Familien, die Kinder be­kommen, vereinfacht werden. Die jungen Familien können sich in dieser kurzen Zeit, in der sie sich entscheiden müssen, welches Modell sie präferieren, nicht entscheiden; denn viele wissen noch gar nicht, was auf sie zukommt, die Entscheidung muss viel zu bald fallen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite