Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 191

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schrift und ist somit nicht genügend unterstützt. (Oje-Rufe.) Ich stelle daher die Unter­stützungsfrage und bitte jene Damen und Herren, die diesen Antrag zusätzlich unter­stützen wollen, ... (Abg. Brosz: Können wir den Text sehen?) – Er hat ihn verlesen. (Abg. Brosz: Da müssen wir erst den Text sehen! – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Super!)

Ich lese den Entschließungsantrag noch einmal vor:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage, die folgendes beinhaltet, zu übermitteln: 10 Prozent der Lohn- und Ein­kommenssteuer können von jedem Steuerpflichtigen einem nach persönlichen Vorstel­lungen zu wählenden Zweck gewidmet werden.

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Das ist der Text des Entschließungsantrages. Der Antrag trägt nur eine Unterschrift. Ich stelle daher die Unterstützungsfrage und bitte jene Damen und Herren, die diesen Antrag zusätzlich unterstützen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ab­solut ausreichend. Damit ist dieser Antrag eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Tadler und weiterer Abgeordneter betreffend persönliche Widmun­gen im Steuerwesen

eingebracht in der 148. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 28. März 2012 im Zu­ge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1680 d.B.): 1. Stabilitätsgesetz 2012 – 1. StabG 2012 (1707 d.B.)

Österreich ist im europäischen Vergleich ein Hochsteuerland und Subventionsmeister. Jedes Jahr werden etwa 18,5 Milliarden Euro an Subventionen ausgeschüttet. Geld, das zum großen Teil nach politischen Prämissen verteilt wird. Zusätzlich werden teure Bankenrettungspakete geschnürt und verabschiedet. Zukünftigen Generationen wer­den Lasten aufgebürdet, die aus milliardenschweren Haftungsübernahmen – etwa für Griechenland – resultieren. Die Regierung orientiert sich vorwiegend an Brüssel und der Europäischen Union. Wünsche und Sorgen des Bürgers bleiben ungehört. Die De­mokratie bleibt dabei auf der Strecke.

Der Vorschlag von Staatssekretär Sebastian Kurz, zehn Prozent der Lohn- und Ein­kommenssteuer einem definierten Zweck widmen zu können, ist unter diesen Rah­menbedingungen Interessant. Dabei würde es sich um einen Betrag in jährlicher Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro handeln. Diesen könnten steuerzahlende Österreicherin­nen und Österreicher einem Zweck zuführen, den sie nach ihren persönlichen Maßstä­ben für besonders unterstützenswert erachten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage, die folgendes beinhaltet, zu übermitteln: 10 Prozent der Lohn- und Ein-


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