Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 31

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister, es gibt ja bereits regionale ELGA-Konzepte. In den Bundesländern tauschen innerhalb von Kranken­anstaltenverbünden die Krankenanstalten bereits Daten aus.

Meine konkrete Frage: Gibt es in diesen Bundesländern, wo ELGA bereits angewandt wird, also Gesundheitsdaten ausgetauscht werden, einen entsprechenden Daten­schutz und eine entsprechende Mitwirkungsmöglichkeit der Patienten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, leider nicht. Das ist genau der Grund, warum ich ein ELGA-Gesetz brauche, warum wir es in Österreich schaffen müssen, dass Gesundheitsdaten aufgrund ihrer Sensibilität auch richtig geschützt werden. Das braucht gesetzliche Grundlagen.

Ich möchte, dass wir Gesundheitsdaten erstens in bester Qualität erfassen, zweitens, dass nur der Arzt und nur die Ärztin auf Gesundheitsdaten 28 Tage zugreifen kann, wofür der Patient die Erlaubnis erteilt. Ich möchte, dass wir dezentral die Gesund­heitsdaten auch speichern. Ich möchte, dass Patientinnen und Patienten selber ent­scheiden können, ob man ihre Daten in einen elektronischen Gesundheitsakt aufnimmt oder nicht, und ich möchte, dass wir einen Quantensprung in der Datensicherung bekommen, nämlich dass jede/r Patient/in weiß, wer auf seine/ihre Daten zugegriffen hat. Das möchte ich in einem neuen ELGA-Gesetz umsetzen, und dazu werde ich den Nationalrat um die Zustimmung bitten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Klikovits.

 


Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Bundesminister, Sie haben von sen­siblen Daten gesprochen. Ja, das ist zweifelsfrei bei Gesundheitsdaten so. Am vergangenen Montag hat es Gespräche zwischen Ihrem Ministerium und den Ärztevertretern gegeben, nach langer Zeit wieder, und vor allem ist es um das neue ELGA-Gesetz gegangen. Meine Frage in diese Richtung lautet:

Wenn es diese Verhandlungen gegeben hat, wenn diese Verhandlungen abgeschlos­sen werden, beabsichtigen Sie dann, dieses neue Gesetz neuerlich in Begutachtung zu schicken oder nur mehr über den Ministerrat einzubringen? – denn es geht ja um sehr, sehr sensible Daten, und daher glaube ich, wäre es auch zweckmäßig, eine neuerliche Begutachtung vorzusehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, die Frage, wie Gesetze gestaltet werden, obliegt diesem Haus. Ich habe alle Stakeholder im Gesundheitssystem eingeladen, ständig zu diskutieren. Das ist ein sehr, sehr langer Prozess. Wir diskutieren mit allen Menschen im Gesundheitssystem, mit der Patienten­vertretung, wie wir ein ELGA-Gesetz machen können, das den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten entspricht. Wenn wir diese Verhandlungen beendet haben, werde ich das über den Ministerrat dem Nationalrat übermitteln, und dann ist es Sache dieses Hauses, mit dem Gesetzesvorschlag umzugehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter List.

 


Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Bundesminister! Wenn die rechtlichen Rahmen­bedingungen zum elektronischen Gesundheitsakt bis zum Sommer nicht vorhanden sind, müssen alle damit verbundenen und bereits laufenden Projekte wie die e-Medikation gestoppt werden. Da wird gegenwärtig im absolut rechtsfreien Raum gearbeitet. Deshalb sind die laufenden Datenerhebungen auch illegal. Meine Frage:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite