Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 38

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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 21 und 22 der Tagesordnung jedenfalls in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschuss­berichte abzusehen.

Bei den Punkten 21 und 22 handelt es sich um Berichte des Immunitätsausschusses über

das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kurt Gartlehner (1735 d.B.) sowie

das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon, MBA (1736 d.B.).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 7 und 8, 12 bis 14 sowie 15 bis 17 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100, Grüne 88 sowie BZÖ 84 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung von 10.25 Uhr bis 12 Uhr wurde folgende Rede­ordnung vereinbart: eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 6 Minuten, ein Regierungsmitglied SPÖ 12 Minuten, dann zwei weitere Runden mit je 5 Minuten beziehungsweise 4 Minuten.

Der Aufruf der Rednerinnen und Redner in der ersten Runde erfolgt nach dem Prinzip contra/pro und in den folgenden Runden nach Fraktionsstärke.

Die vorsitzführende Präsidentin/der vorsitzführende Präsident wird ersucht, die genaue Einhaltung der Redezeiten sicherzustellen. Er/sie verteilt vor Beginn der letzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden – die verbleibende Redezeit auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit in ORF 2 aufgerufen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

 


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