Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 90

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heeres in der Krypta im Heldentor durch den Herrn Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

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Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.

Es wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart. Daraus ergeben sich folgende Redezeiten: SPÖ, ÖVP je 84 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 66 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.

Ich schlage vor, gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Abge­ord­neten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

11.52.091. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1618 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Finanz-Verfas­sungs­gesetz 1948, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Invalideneinstellungsgesetz 1969 geändert wird, das Bundessozialamtsgesetz, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichts­hofge­setz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012) (1771 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


11.52.24

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Dieser Tagesordnungspunkt ist wirklich ein besonderer, weshalb ich ganz kurz an die Gesetzwerdung, an die Historie erinnern darf. Begonnen hat die Diskussion vor 25 Jahren, ich selbst habe seit 15 Jahren an dieser Diskussion teilgenommen, und diese Diskussion ist jedes Jahr weitergeführt worden. Es ist dann zu einer – sagen wir es so – sehr maßgeblichen Meinungsfindung im Konvent gekommen. Dort hat man die grundlegende Übereinstimmung aller Parteien zu diesem Thema das erste Mal festgestellt. Letztendlich hat das dann dazu geführt, dass intensive Verhandlungen geführt wurden und sich nunmehr die größte Verwal­tungsreform seit 1920 in einem Antrag manifestiert hat, der, so wie es sich abzeichnet, eine Fünf-Parteien-Zustimmung erhält. Ich glaube, das ist für solch ein schwieriges


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