Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 88

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richtung einer zusätzlichen Erstaufnahmestelle die betroffenen Gemeinden und Länder sowie den Menschenrechtsbeirat in die Entscheidungsfindung einzubinden.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Gesetzesform dieses heutigen Tagesordnungspunktes 1 den Blauen nicht passt und den Grünen nicht passt, Frau Bundesministerin, dann passt es! (Beifall bei der ÖVP.)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und wird mit verhandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Pendl, Amon, Elisabeth Hakl, Dr. Bartenstein, Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Standortentscheidung für eine Erstauf­nahmestelle Süd sowie ein Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen

eingebracht im Zusammenhang mit der Debatte über den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (88 d.B.) betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das Nie­der­lassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (116 d.B.)

Das Regierungsübereinkommen für die XXIV. GP enthält u.a. die Festlegung, dass zum Zweck der Erhöhung der Effizienz fremdenpolizeilicher Maßnahmen ein Kompe­tenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen geschaffen werden soll. Dies­bezüglich geht das Regierungsübereinkommen von der Überlegung aus, dass Infra­strukturmaßnahmen im Sinne der Solidarität regional aufgeteilt werden sollen.

Ferner sieht das Regierungsübereinkommen zur „Entlastung der Kapazitäten in den bestehenden Erstaufnahmestellen .. im Süden Österreichs eine neue, zusätzliche Erst­aufnahmestelle“ vor.

Gerade im Bereich der Dublin-Out-Fälle erscheinen Maßnahmen notwendig, um die Effizienz bei Dublin-Überstellungen zu erhöhen und das Untertauchen der Betroffenen  bestmöglich zu verhindern. Die hiefür notwendige Unterbringung der Betroffenen ergibt sich insbesondere für die Dauer und nach Abschluss des Konsultationsverfahrens, wobei in dem neuen Kompetenzzentrum in erster Linie Personen bis zu ihrer Über­stellung in andere Dublin-Staaten untergebracht werden sollen.

Im Hinblick auf die Sensibilität der Materie stellen die unterfertigten Abgeordneten nach­stehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Asylanträge und der offenen Dublin-Verfahren im Lichte der in Aussicht genom­menen Effizienzsteigerung in diesem Bereich bei der Errichtung des Kompetenz­zen­trums für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ebenso wie bei der geplanten Einrichtung


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