Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 204

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Warum passiert da nichts? Warum passiert nichts genau bei dieser Gruppe, die ohne Berufsschutz am Arbeitsmarkt herumirren muss, einen Job suchen muss, den es nicht gibt, die man sozusagen fiktiv auf den Arbeitsmarkt verweist? – Es muss überhaupt keinen Job geben, keinen wirklichen Job als Portier. Aber fiktiv wäre er noch in der La­ge – fiktiv! –, 20 Stunden als Portier zu arbeiten. 40 Stunden geht nicht mehr, weil das Kreuz kaputt ist. Das stelle man sich einmal vor!

Darum bringen wir auch folgenden Abänderungsantrag zum Sozialrechts-Änderungs­gesetz 2012 ein:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (2000 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (2028 d.B.) wird wie folgt geän­dert:

In Art 5 wird nach Ziffer 34 folgende Ziffer 34a eingefügt:

34a. In § 255 Abs. 3a erster Satz wird nach den Worten ‚wenn sie‘ die Wortfolge ‚ent­weder infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes nicht mehr imstande ist, zu­mindest ein jährliches Nettoeinkommen in der Höhe des vierzehnfachen Wertes nach § 293 Abs. 1 Lit a Sublit. bb ASVG (€ 814,82) zu erzielen, oder‘ eingefügt.“

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Was meinen wir damit? – Die Person sollte nur auf den Arbeitsmarkt verwiesen werden können, wenn sie ein Einkommen in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes netto zu erzielen vermag – netto! Denn der Ausgleichszulagenrichtsatz ist wirklich nicht viel, zum Leben von Arbeit eigentlich unzumutbar. Darum sagen wir netto und nicht brutto, denn der Ausgleichszulagenrichtsatz wird ja brutto ausbezahlt.

Das wäre eigentlich einer der wichtigsten Punkte, eines der wichtigsten Versäumnisse dieser Reform, meine sehr geehrten Damen und Herren. Trotzdem nenne ich Ihnen ganz kurz auch noch andere Punkte.

Es gibt unterschiedliche Grenzen bei dem Einkommen, das man erzielen kann, oder bei der Entschädigung für das Reha-Geld und für das Umschulungsgeld. Das ist ab­surd. Ich habe das schon im Ausschuss gesagt: Es ist absurd, dass man sozusagen einsteigt in die Rehabilitation mit einem Einkommen oder einer Entschädigung, die so ist, dann geht es runter, und dann geht es wieder rauf. (Der Redner illustriert seine Worte mit entsprechenden Positionierungen seines Armes.) Die Leute müssen ihr Leben danach ausrichten. Sie können nicht mit Einkommensverlusten dazwischen aus­kommen, weil sie eben gerade in der Planungsphase für das Reha-Geld sind. Das ist absurd.

Der nächste Punkt, der absurd ist: Es fehlt ein einheitliches Case-Management. Es ist absurd, dass es mehrere Case-Manager geben soll während der Phase, in der man auf Rehabilitation ist.

Einen anderen Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, bringe ich Ihnen auch noch zur Kenntnis. Ich weiß schon, bei den Abänderungsanträgen, die Sie da in letzter Minute noch eingebracht haben, passiert ein bisschen was in Richtung Pflegefreistel­lung. Aber was wir wollen, ist, einen Rechtsanspruch für pflegende Angehörige zu ver­ankern; das bezieht sich auf unseren entsprechenden Antrag. Das haben Sie leider nicht geschafft!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das finde ich schade, es würde nämlich man­ches im Bereich Pflege erleichtern. (Beifall bei den Grünen.)

18.20

 


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