Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 105

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dy am Steuer“ zu entschärfen und in diesem Sinne für die rasche Aufnahme von „Han­dy am Steuer“ als Delikt im Führerschein-Vormerksystem zu sorgen.

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Die Begründung liegt einfach in der Unfallstatistik. Es gibt zahlreiche Unfälle, bei denen Unaufmerksamkeit als Unfallursache vorliegt, und Handy am Steuer fördert das leider.

Zum Schluss – da dies die einzige Sitzung des Nationalrates in der Faschingszeit ist –: Ich meine, der Traktorführerschein war schon Thema. Ich sage nur, in Zukunft haben wir gesetzlich legitimierte Schwarzfahrer. Hätten Sie früher auf die Opposition gehört, dann hätten wir das ganze Dilemma heute nicht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnah­men gegen die Verkehrssicherheitsgefahr Handy am Steuer

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses (2125 d.B.) über die Regierungsvorlage (1985 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrge­setz 1967 (31. KFG-Novelle) und das Führerscheingesetz (15. FSG-Novelle) geändert werden, über den Antrag 2089/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Johannes Schmu­ckenschlager, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, über den Antrag 1683/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) geändert wird und über den Antrag 2169/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Änderung der praxisfremden Bestimmungen im Führerscheingesetz

Telefonieren am Steuer ist Gift für die Verkehrssicherheit. Studien haben bereits vor Jahren eine Beeinträchtigung vergleichbar einer Alkoholisierung mit 0,8 Promille doku­mentiert. Aufmerksame Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer finden die­ses Faktum Tag für Tag dutzendfach in der Straßenverkehrs-Praxis bestätigt.

Selbst für eine Mehrheit der Kfz-LenkerInnen selbst ist die Gefahr durch unaufmerk­same Telefonierende am Steuer ein großes Ärgernis, wie die Forderung von 62% der FührerscheininhaberInnen nach Aufnahme von Handy am Steuer als Delikt ins Führer­schein-Vormerksystem unterstreicht.

Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist zwar schon seit 1999 verboten. Von diesem Formalakt abgesehen wird jedoch mit der Eindämmung dieses Problems in Gesetzgebung, Vollziehung, Öffentlichkeits- und Bewusstseinsarbeit sehr zurückhal­tend umgegangen, trotz offenkundig weit verbreiteter Missachtung des Verbots. Einzi­ge konkrete rechtliche Maßnahme der letzten Jahre war die Erhöhung des Strafsatzes von 25 auf immer noch günstige 50 Euro (29. KFG-Novelle, BGBl. I Nr. 6/2008). Nach wie vor ist die Ahndung an die Anhaltung der LenkerInnen gebunden, was das Risiko stark eingrenzt.

Im europäischen Ausland sind die Strafen vielfach höher, auch in nahezu allen Nach­barstaaten Österreichs, und/oder mit Zusatzsanktionen wie Punkteführerschein-Punk­ten kombiniert. In mehreren Ländern wurden die Strafen zudem zuletzt spürbar erhöht,

etwa in Frankreich von 35 auf 135 Euro.

 


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