Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 262

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Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11, die dem Ausschuss­bericht 2175 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Gespräche zwischen der türkischen Regierung und dem inhaftierten Führer der PKK, Abdullah Öcalan anzunehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 292.)

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12, die dem Ausschuss­bericht 2176 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Menschen­rechts­lage in der Türkei anzunehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die da die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 293.)

22.42.4613. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1952/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend den Universal Periodic Review Prozess der Vereinten Nationen (2155 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2007/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (2157 d.B.)

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


22.43.31

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Für uns Sozialdemokratinnen und Sozial­demokraten ist der Europäische Menschenrechtsgerichtshof eine sehr wichtige Einrich­tung. Aktuell ist er besonders – und das zeigen die Verfahrenszahlen, die Verurtei­lungs­zahlen – für die Menschen in Osteuropa und in Südosteuropa eine notwendige Speerspitze zur Wahrung der Menschenrechte. Leider gibt es dort neue Gefahren und Aufhol- und Nachholbedarf.

Die Reform des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes soll raschere Verfahren bringen, die Umsetzung der Urteile in den Europaratsstaaten verbessern, aber auf keinen Fall den Zugang erschweren.

Meine Damen und Herren! Der Einsatz Österreichs, das Engagement der österreichi­schen Bundesregierung hat in Europa einen großen Stellenwert. Die Glaubwürdigkeit Österreichs stärkt auch die Umsetzung der Empfehlungen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft im Tagesordnungs­punkt 13.

 


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