Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 294

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0.27.13

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Nach dieser eindrucksvollen Willens­kundgebung und intensiven Rednerliste zu den Eisbären fällt es mir natürlich sehr schwer (Abg. Dr. Graf: Etwas Gehaltvolles zu sagen?), jetzt zum Immunitäts­ausschuss zu sprechen, wiewohl ich ja eigentlich vermisst hätte, dass sich vielleicht auch noch Kollege Pendl bei den Eisbären ordnungsgemäß bedankt. Aber das ist uns erspart geblieben.

Hohes Haus! Im März 2010 fand in der Stadtgemeinde Lienz die Gemeinderatswahl statt. Die Gemeinderatswahl 2010 wurde beim Verfassungsgerichtshof durch mehrere Einschreiter, unter anderen den Abgeordneten Gerhard Huber, bestritten. Der Verfas­sungs­gerichtshof hat die Wahlen aufgehoben. Die Gemeinderatswahlen, sprich die Bürgermeisterwahlen, wurden ein weiteres Mal durchgeführt. Die Mehrheitsverhält­nisse haben sich geändert, und eine sozialdemokratische Bürgermeisterin amtiert jetzt in einem Ort, der jahrzehntelang durch die Österreichische Volkspartei an der Spitze vertreten worden war. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Der Verfassungsgerichtshof hat massive Missstände bei der Durchführung dieser Gemeinderatswahl namhaft gemacht. Im März 2010 haben sich Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger von Lienz, unter anderen der Lienzer Gemeinderat Dr. Gerwald Lettner von der SPÖ (Abg. Mag. Wurm: Lentner!), Lentner von der SPÖ, an den Abge­ord­neten Huber gewandt mit der Bitte, dass sich der Abgeordnete in seiner Funktion als Mitglied der Bundesgesetzgebung dafür verwendet, dass die Gemeinderatswahl in Lienz aufgehoben wird. Nicht zuletzt deswegen – das sage ich hier auch dazu –, da der Abgeordnete Huber auch Kandidat einer wahlwerbenden Liste in Lienz war und der dort hauptwohnsitzansässige Regionalabgeordnete des Bezirkes ist.

Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung hat Ermittlungen im Zuge dieses Ein­schreitens des Abgeordneten Huber aufgenommen. Es hat festgestellt, dass einige der Dokumente, die Abgeordnetem Huber übergegeben worden waren, nicht richtig waren – eidesstattliche Erklärungen, deren Inhalt falsch war –, und hat daraufhin Ermittlungen eingeleitet, unter anderem gegen den Abgeordneten Huber wegen des § 293 des Strafgesetzbuches, des Vorwurfs angeblicher Verwendung von falschen Beweismitteln – nicht der Fälschung, sondern der Verwendung dieser Beweismittel.

Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung hat im Juli 2010 an die Staatsanwaltschaft Wien einen Abschlussbericht mit der Bitte um allfällige weitere Erhebungsersuchen abgeschickt. In den letzten 24 Monaten ist in diesem Bereich absolut nichts passiert. Und heureka!, im Jahr 2013 kommt nun ein Auslieferungsbegehren an dieses Hohe Haus, wo man versucht, im Wahljahr Ermittlungen gegen den Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber anzustrengen.

Wir haben heute beim Zweiten Präsidenten des Nationalrates eine Diskussion über den Amtsverlust von Mandatsträgern gehabt. Da war ich mit dem Kollegen Cap übereinstimmend der Ansicht, dass wir es nicht zulassen dürfen, dass sich die Staats­anwaltschaft in Zukunft nach parteipolitischem Gutdünken und Belieben aussucht, wer in diesem Haus der Volksvertretung und der Gesetzgebung sitzt und wer nicht. Die klare Trennung zwischen Judikative und Legislative sollte es auch in Zukunft geben! Ich glaube, da stimmen wir alle überein, dass wir uns nicht sagen lassen, wer hier die Österreicherinnen und Österreicher vertritt. (Abg. Kopf: Ein bisschen eine Ver­drehung!)

Das ist keine Verdrehung, Abgeordneter Kopf! Aber ich werde es dir schon noch zitieren.

Wir haben jetzt im Zuge dieses Immunitätsausschusses und im Zuge der sogenannten hoppertatschigen Praxis des Immunitätsausschusses ein Gutachten bei Universitäts-


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