Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 212

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Ich darf diese Gelegenheit auch dazu benutzen, mich bei jenen zu bedanken, die hier Standesvertretung wahrnehmen, ohne dass sie davon irgendeinen Vorteil haben; ganz im Gegenteil, sie können sich manchmal ganz schön viel anhören. Es hat mich gewun­dert, dass Otto Pendl das nicht auch gemacht hat – darf ich dich heute sozusagen vertreten? –: ein Dankeschön an jene, die sich für ihre Berufsgruppe auch ent­sprechend engagieren! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Pendl.)

19.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner dazu ist Herr Abge­ordneter Hagen zu Wort gemeldet.

Ich mache darauf aufmerksam, dass wir ein Quorum brauchen. (Abg. Hagen – auf dem Weg zum Rednerpult –: Wir?) Nein, nicht Sie, sondern insgesamt mache ich darauf aufmerksam, dass wir noch ein nötiges Quorum brauchen. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


19.26.32

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es wurde eigentlich ohnehin schon alles gesagt. (Abg. Neugebauer: Hagen-Quorum!) Aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ist auch die Änderung in diesem Bereich notwendig. Die Personalvertretungs-Aufsichtskommission läuft mit 31. Dezember 2013 aus. Somit wurde das Ganze umbenannt in Personalvertretungsaufsichtsbehörde. Der Vorteil darin ist der, dass es statt fünf Mitgliedern künftig nur noch drei Mitglieder gibt. Das ist auch eine Einsparung. Ich glaube, dass es notwendig ist, dass der Bund auch bei sich selber einspart.

Es ist aber notwendig, dass es diese Kommission beziehungsweise nunmehr Behörde gibt, damit die Standesvertretung des öffentlichen Dienstes auch alle Möglichkeiten ausschöpfen kann. Das ist eine gute Sache, deshalb werden auch wir vom Team Stronach hier zustimmen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Pendl: Einstimmig!)

19.27

19.27.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2270 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich ersuche nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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