Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 198

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Wenn Sie auch in dritter Lesung dafür sind, bitte ich um Ihre Zustimmung. – Ein­stimmig beschlossen. Der Entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

18.44.1715. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (2295 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz geändert wird (2313 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.44.36

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir re­den heute über eine Novelle des Klimaschutzgesetzes, mit der festgelegt wird, wie hoch die sektoralen Höchstgrenzen für die Emissionen bis zum Jahr 2020 sein sollen. Bereits im Jahr 2011 wurde das Klimaschutzgesetz verabschiedet – ohne unsere Zu­stimmung, wohlgemerkt, da wir das Klimaschutzgesetz als viel zu umfassend beurteilt haben, wie Sie das hier auch präsentiert haben. Österreich – und das ist ja keine neue Weisheit – verfehlt seine Klimaschutzziele und auch die Kyoto-Verpflichtungen bei Weitem. Und dem sollte nach Ihren Ausführungen von 2011 dieses Klimaschutzgesetz entgegenwirken.

Wir haben damals darauf hingewiesen, dass das Klimaschutzgesetz ein zahnloser Pa­piertiger ist. Es hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Und wenn es keinen rechts­verbindlichen Charakter hat und Sie als Bundesminister die Bundesländer nicht unter Androhung von Strafen und Sanktionen verpflichten können, den Klimaschutz einzu­halten, dann wird das nicht funktionieren. – Das hat sich leider bewahrheitet.

Wir haben damit ein wirklich zahnloses Gesetz, das im Grunde genommen gar nichts regelt und schon gar nicht dem Umweltschutz hilft.

Wir haben damals kritisiert – und durch die jetzige Novelle ändert sich ja daran nichts –, dass kein konkretes Ziel festgelegt worden ist, dass es keine Verpflichtung der Bun­desländer gibt, nämlich keine mit Sanktionen belegten Verpflichtungen zur Einhaltung gewisser Klimaschutzmaßnahmen.

Sie sind – und das sind Sie leider heute auch noch – ein Bittsteller bei den Landes­hauptleuten. Sie sind auf den Goodwill der Landeshauptleute angewiesen, dass es hier eine Änderung gibt.

Wir Freiheitliche fordern eine ganz klare Verpflichtung der Bundesländer, nicht über Ar­tikel-15a-Vereinbarungen, die es auch noch nicht gibt, sondern sogar eine verfas­sungsrechtliche Regelung, die den Klimaschutz festschreibt und mit der die Bundeslän­der verpflichtet werden, die Klimaschutzmaßnahmen einzuhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben damals auch kritisiert – und auch das hat sich nicht geändert –, dass Sie ein Nationales Klimaschutzkomitee eingerichtet haben, einen Nationalen Klimaschutzbei­rat, so nach der Devise: Wenn ich nicht weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis.

Ergebnisse dieser Beiräte wurden uns nicht zur Kenntnis gebracht, geschweige denn irgendwelche Maßnahmen.

Ich komme noch kurz zu den Stellungnahmen von einzelnen Organisationen und Län­dern zu dieser Novellierung des Klimaschutzgesetzes und beginne mit dem Öko-


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