Adria (Abg. Mag. Kogler: Richtig), sondern einer bayerischen Hypo Alpe-Adria – durch den österreichischen Steuerzahler eine Vielzahl von Fragen zu stellen (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ), die trefflich in einen Untersuchungsausschuss hier im Hohen Haus passen würden, die aber von SPÖ und ÖVP verhindert werden. (Abg. Mag. Kogler: Zudecker!)
Herr Bundeskanzler, in diesem Zusammenhang wird hier noch eine Vielzahl von Fragen im Sinne aller Kontrollmechanismen des Hohen Hauses zu stellen sein. (Rufe: Frage!) – Zur Zusatzfrage darf ich kommen, um die Aufgeregtheit in Ihren Reihen wieder etwas zu dämpfen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen):
Wie ist der derzeitige Stand des Beihilfeverfahrens der Republik Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof hinsichtlich der Notverstaatlichung einer bayerischen Bank durch den österreichischen Steuerzahler? (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich den Herrn Bundeskanzler ersuche, zu antworten, nur zur Klarstellung: Wir werden aufgrund der Nichteinhaltung der Redezeit in der nächsten Präsidiale noch einmal über die Abwicklung der Fragestunde zu beraten haben. (Abg. Grosz: Frau Präsidentin, mit der Glocke werfen!)
Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Werner Faymann: Erstens hat es sich bedauerlicherweise bei der Hypo Alpe-Adria, auch zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung, um eine österreichische Bankenlizenz gehandelt und nicht um eine deutsche. Also es gibt nicht nur den Eigentümer einer Bank, sondern es gibt auch die Lizenz einer Bank, verehrter Herr Abgeordneter.
Zweitens hat sich, unangenehmerweise, die Haftung des Landes Kärnten – damals etwa mit 17 Milliarden, wenn ich das richtig in Erinnerung habe – in einem Ausmaß befunden, wo es zur Schadenminimierung notwendig war, nicht einfach die 17 Milliarden zu übernehmen, weil ja wohl klar war, dass das Land Kärnten – wie auch immer sie zum Schluss ausgesehen hätte – nicht einmal 10 Milliarden übernehmen hätte können, geschweige denn 17 Milliarden.
Und drittens darf man nicht übersehen, dass es auch einen österreichischen Teil, damals und auch jetzt, gibt, bei dem Österreich eine Ausfallshaftung hat – das kommt noch an Verpflichtungen des österreichischen Staates dazu – für Gelder, die dort bis 100 000 € liegen.
Also Österreich hat guten Grund, dafür zu sorgen, dass dieser Schaden minimiert wird und dass nie wieder ein Landeshauptmann – oder wollen Sie mir da auch erklären, das waren mehrere gleichzeitig? –, ein Landeshauptmann der FPÖ erstens überhaupt wieder zustande kommt und zweitens so eine Haftung je wieder übernehmen kann. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Darmann: Keine Beantwortung der Frage!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. (Zwischenrufe beim BZÖ.)
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin, wir scheinen noch eine Zusatzfragenrunde zu haben.
Herr Bundeskanzler, ich bin ja an sich kein Freund davon, dass man, wenn es wo brennt und die Feuerwehr kommt, nachher noch diskutiert, die Feuerwehr sei schuld, weil sie Wasser geholt hat. (Zwischenruf des Abg. Dr. Hübner.)
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