Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 68

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Das wäre ein ganz konkreter Vorschlag, den Sie von der ÖVP auch unterstützen könnten, und da bin ich schon gespannt, ob Sie diese einfache Nagelprobe heute bestehen  oder weiterhin nur auf der Seite von Banken stehen, wie diese Frau Finanzminister, die dafür sorgt, dass die Banken Geld bekommen, oder Ihr Umwelt­minister, der dafür sorgt, dass es den Konzernen gutgeht und man die Bienen in Österreich ermordet, oder von mir aus auch wie der Bundeskanzler, der sich darum sorgt, dass die Pleitestaaten, die Banken, die Europäische Union genügend Milliarden zur Rettung des Euro haben, anstatt einmal den kleinen, fleißigen, tüchtigen Menschen in diesem Land unter die Arme zu greifen.

Und wenn ich dann heute in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ lese: „Siemens greift durch und streicht bei VAI in Linz bis zu 400 Jobs“ (der Redner hält den Artikel in die Höhe), dann weiß ich, was ich von Ihrer Strategie für mehr Arbeit in diesem Land halten muss. (Beifall beim BZÖ.)

11.40


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag wird mitver­handelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend 7 Punkte für den Universitätsstandort Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 1) Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017

Das Chaos an den österreichischen Universitäten ist evident, ebenso die Untätigkeit des zuständigen Ministers dieses zu beseitigen. Das BZÖ schlägt daher nachfolgendes Maßnahmenpaket zur Rettung unseres Universitätsstandortes Österreich:

„Bildungsministerium Zukunftsreich“ und sektorübergreifende Bildung

Zusammenlegung der Bildungsagenden in einem Schul-, Wissenschafts- Forschungs­ressort, um die bestmögliche Bündelung aller finanziellen und intellektuellen Res­sourcen zu erreichen. Realisierung einer engen Kooperation vor allem zwischen dem sekundären und tertiären Bildungssektor sowie eine laufende Abstimmung zwischen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik.

Einführung einer Studienplatzfinanzierung für Universitäten

Für alle Universitäten zur Absicherung der Finanzierungsstrukturen: Mittels Bedarfs­erhebung und Lizenzierung wird die Höhe der Studienplatzfinanzierung festgelegt. Bei der Bedarfserhebung werden das Bildungsministerium, Universitäten, Arbeitsmarkt­service und Wirtschaft eingebunden. Im Zuge der Studienplatzfinanzierung wird je Studienrichtung eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen finanziert. Damit wird eine qualitativ hochwertige universitäre Bildung sichergestellt, die sich klar am tatsächlichen Bedarf orientiert.

Kostenbeteiligung der Studierenden

Bundeseinheitliche Grundgebühr in der Höhe von € 500.- pro Semester. Die Uni­versitäten werden ermächtigt, darüber hinausgehende Gebühren einzuheben, wenn sie diese entsprechend begründen (erhöhter Material-, Technik oder Forschungs­aufwand). Zusätzlich wird eine Einschreibegebühr in der Höhe von € 5.000.- einge­hoben. Österreichische Studenten können diese Einschreibegebühr mit dem „Uni-Bonus“


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