Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 93

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Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kollegin und Kollegen betreffend Mandat des österreichischen UNDOF-Kontingents.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Auch das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

13.11.222. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (2302 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für in­terreligiösen und interkulturellen Dialog in Österreich (2420 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2075/A(E) der Abge­ordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend König Abdullah „Dialogzentrum“ in Österreich (2421 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2124/A(E) der Abge­ordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Menschenrechts­krise in Bahrain (2423 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2123/A(E) der Abge­ordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bespitzelt, be­droht, bedrängt und verprügelt“ – Einschüchterung von JournalistInnen in China (2424 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Hübner. Wunschgemäß sind 5 Mi­nuten eingestellt. – Bitte.

 


13.12.55

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Zentrum ist ja, gelinde gesagt, umstritten, wenn man die Stellung­nahmen hier im Nationalrat, die Internetforen und Ähnliches verfolgt.

Auch wir haben uns schließlich entschlossen, gegen dieses Zentrum zu sein, weil wir sagen, dass der Name eines absolutistischen, autokratischen Herrschers, der eine to­leranzfreie Theokratie führt, nicht geeignet ist, für ein Zentrum, das sich mit religiösem Dialog beschäftigt, hergehalten zu werden. Deshalb ist das Zentrum für uns mit diesem Namen, mit dieser Aufmachung, mit diesem Sponsor, mit diesem Hauptzahler nicht ak­zeptabel.

Aber wir sind ja schon einen Schritt weiter, denn der Beschluss über die prinzipielle Einrichtung des Zentrums ist ja gefallen. Jetzt geht es darum, diesem den Status einer


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