Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 154

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und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung sowie den

Antrag 340/A(E) der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen be­treffend verfassungsmäßige Verankerung des Tierschutzes in Form einer Staats­zielbestimmung (2383 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Bürgerinitiative (4/BI) „Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang“ (2384 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 290/A(E) der Abgeordne­ten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung (2385 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 861/A(E) der Abgeordne­ten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung (2386 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2198/A(E) der Abgeordne­ten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Ausver­kauf des Wassers (2387 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2208/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (2388 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Vock zu Wort. – Bitte.

 


16.24.15

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! 1996 haben Ab­geordnete der FPÖ und der Grünen ein Tierschutz-Volksbegehren mit 496 000 Unter­schriften initiiert. Neben dem Tierschutzgesetz und der Tieranwaltschaft wurde auch gefordert, dass der Tierschutz in die Verfassung kommt.

2004 wurde dann das Tierschutzgesetz beschlossen, und alle Parteien waren sich ei­nig, dass der Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung kommen soll. Die Verhandlungen haben lange gedauert, aber nun steht es fest:

 


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