Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 307

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bei anderen Fällen, unter anderem bei Herrn Kollegen Westenthaler, haben Sie – Herr Kollege Stadler, Sie waren das – damit argumentiert, dass der Vorwurf des Anfahrens des Polizeibeamten bei der EURO sehr wohl im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gestanden ist, mit der etwas kruden Argumentation, dass es ein SPÖ-Beam­ter war, der das ausnützen wollte, um dem Kollegen Westenthaler am Zeug zu flicken. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

So eindeutig ist die Frage also nicht, was denn im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit steht und was nicht, denn Sie haben in den letzten Monaten kreuz und quer argumentiert – je nachdem, wie Sie es gebraucht haben –, wo der Zusammenhang ge­geben ist oder nicht.

Wenn wir es jetzt allerdings so definieren beziehungsweise darüber sprechen, dass kein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit besteht, wenn noch kein Mandat in dem Sinn angetreten worden ist und auch der Wahlkampf nicht begonnen hat, dann ist das eine Kategorie, die man eindeutig machen kann. (Abg. Mag. Stadler: Er war ja Abgeordneter, als es passiert ist!) – Ich weiß nicht, es ist schwierig, mit Ihnen zu disku­tieren. Es ist offenbar schwierig, dass Sie auch Argumente wahrnehmen.

Es ist aber eine Hilfestellung, in dem Sinn Klarheit zu schaffen und zu sagen, dass dann, wenn noch kein Mandat angetreten worden ist, wenn kein Wahlkampf stattgefun­den hat, automatisch verfolgt werden kann. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass eine Klärung, in der man sagt, es ist alles eindeutig, mit Sicherheit nicht möglich sein wird und dass insbesondere Ihre Argumentation eher einer Schlangenlinie oder einem Slalomkurs als einer konsistenten Linie entspricht. (Beifall bei den Grünen.)

22.40

22.40.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 193 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, GZ 3 St 98/07t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass – ratione temporis – kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätig­keit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stadler, Pendl, Dr. Sonnberger, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vor­gangsweise bei Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 29.)

22.42.179. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (GZ 095 Hv 27/09z) um Zustimmung zur behördlichen Verfol­gung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser (194 d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite