Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 203

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Überbehandlung heißt es, alle Menschen haben Partnerprobleme. – Das heißt, diese Probleme sind normal und müssen nicht therapiert werden. Das ist alles nicht lustig, muss ich sagen.

Jetzt etwas Positives: Es haben 3000 klinische Psychologen eine psychothera­peu­tische Ausbildung, dies gründlich, sie beruht auf wissenschaftlich fundierten Methoden und ist okay. Wenn uns jetzt einige schreiben, sie machen die psychologische Wissenschaft und suchen sich Bausteine einzelner Therapien aus, dann ist das keine Wissenschaft. Das ist keine Therapie, das ist ein Experiment an einem Patienten. Und wenn sich da Psychotherapeuten und klinische Psychologen mit therapeutischer Ausbildung wehren, verstehe ich das sehr gut.

Es gibt ein Psychotherapiegesetz, dem der Nationalrat verpflichtet ist und das definiert, was Psychotherapie ist und welche Voraussetzungen da gegeben sein müssen. Die Psychologen profitieren auch, und sie verdienen es, weil ihre Ausbildung zum Gesundheitspsychologen und zur klinischen Psychologin bedeutend verbessert wird, und zwar sowohl qualitativ als auch quantitativ. Das finde ich sehr gut. Die Leute kennen sich jetzt aus und der Wissenschaft ist Rechnung getragen. Und mit Brötchen­neid kann ich jede Debatte abwürgen. Es ist hier um Inhalte gegangen, und die kritischen Bemerkungen von über hundert Stellungnahmen seriösester ExpertInnen haben nur das Inhaltliche und das Formelle zum Thema gehabt, aber nie das Brötchen. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

19.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kurt Grünewald, Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Aufnahme der Arbeits- und Organisationspsychologie in das Psychologengesetz

Aufnahme der Arbeits- und Organisationspsychologie in das Psychologengesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2360/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Bundesgesetz, mit dem das Psychologengesetz geändert wird (2572 d.B.)

Begründung

Der Verweis auf Arbeits- und Organisationspsychologie oder Arbeits- und Organi­sationspsychologInnen findet sich gegenwärtig 25 Mal in der österreichischen Rechtsordnung. Unglücklicherweise gibt es jedoch nirgendwo einen Hinweis darauf, was genau Arbeits- und Organisationspsychologie umfasst bzw. welche Ausbildungs­schritte notwendig sind, um Arbeits- und OrganisationspsychologIn zu werden.

Die durchaus erfreuliche Aufnahme der Arbeits- und Organisationspsychologie in die verschiedenen ArbeitnehmerInnenschutzgesetze ist somit hinsichtlich ihrer Wirkung und Aufgabenstellung nicht ausreichend bestimmt. Mit der nicht direkt benannten Unterordnung der Arbeits- und Organisationspsychologie unter die Gesundheits­psycho­logie im PsychologInnengesetz entsteht der Eindruck, dass diese im Wesent­lichen die gleiche oder eine gleichartige Tätigkeit ausüben würden wie Gesundheits­psychologInnen. Mit dieser Gleichsetzung wird aber die Tätigkeit von Arbeits- und


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