Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 25

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Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Ich kann Ihnen jetzt nicht das gesamte Programm des AMS – vom Aufstieg beginnend, Fachkräftestipendium, Bildungsteilzeit, Bildungskarenz – erklären. Sie können es dann gerne schriftlich von mir haben.

Zum Geldvolumen: Es ist so, dass wir in Summe heuer an aktivierenden Arbeitsmarkt­mitteln, wenn wir alles zusammenrechnen, 2 Milliarden € aufwenden. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Öl­linger.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister, Sie haben zwar einige kleine Schritte unternommen, damit bestimmten Gruppen von Asylwerbern der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert wird, aber gerade im Hinblick auf das angesprochene Pro­blem von fehlenden Fachkräften – angeblich fehlenden Fachkräften –, die es erstaunli­cherweise gerade auch unter Asylwerbern gibt, stellt sich die Frage:

Warum, Herr Bundesminister, ist die Bundesregierung so massiv gegen einen Zugang von Asylwerbern zum österreichischen Arbeitsmarkt – und sei es nur befristet?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer:  Wir konzentrieren uns auf die Beschleunigung der Verfahren. – Das ist einmal Punkt eins.

Punkt zwei: Wir haben bei Asylwerbern ein massives Problem – da ist die Frage: wer bist du? –: die Qualifikationsnachweise. Wir sehen bei denjenigen, die positive Be­scheide bekommen, wie lange wir dann brauchen, um auch die Qualifikationsnach­weise entsprechend darstellen zu können. Wir leben, das ist gut so, in einem Land, in dem bei vielen Beschäftigungen eben die entsprechende Qualifikation nachzuweisen ist.

Noch ein kleines Beispiel: Bei allem, was Gesundheitsberufe sind, kann jeder sagen: Ja, ich bin ausgebildete/r Mediziner/in!, aber irgendwo muss es einen Qualifikations­nachweis geben. Den brauchen wir. Fakt ist, die Hauptkonzentration soll auf der Be­schleunigung der Verfahren liegen, damit rasch klargestellt ist, wie es weitergeht. Da­zwischen haben wir jetzt die gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte und die Saison­arbeit noch stärker ermöglicht. Ich gehe davon aus, dass das auch der richtige Schritt war, im Rahmen dessen, was jetzt möglich ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 4. Anfrage, 226/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Öllinger an den Herrn Bundesminister. – Bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister, ein leidiges Problem: Eini­ge Bundesländer halten in verschiedenen Bereichen die Regelungen zur Mindestsiche­rung nicht ein. Das ist deshalb besonders ärgerlich, weil ja die Mindestsicherung dazu gedacht war, Mindeststandards, die für alle Bundesländer verbindlich sind, herzustellen.

Jetzt haben wir das Problem auch in einem besonders sensiblen Bereich, nämlich bei der erhöhten Familienbeihilfe, die an behinderte Kinder und Jugendliche ausbezahlt wird, die von einigen Bundesländern sozusagen als Einkommen gewertet wird – entge­gen den Bestimmungen in der Artikel-15a-Vereinbarung.

Deshalb frage ich Sie:

226/M

„Einige Bundesländer – wie etwa Niederösterreich – werten bei der Mindestsicherung vertragswidrig die Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung als Einkommen. – Was werden Sie unternehmen, um diese Vertragsverletzungen abzustellen?“

 


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