Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 246

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Werner Herbert hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bevor ich ihm das Wort erteile, gebe ich noch bekannt, dass der Entschließungsantrag, der soeben eingebracht wurde, ausreichend unter­stützt ist und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Kößl, Angela Lueger, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des Sicherheitspolizeigesetzes

eingebracht im Zuge der 215. Nationalratssitzung am 4. Juli 2013 bei der Debatte zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (2434 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden (SPG-Novelle 2013) und über den Antrag 2176/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation der Si­cherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz - SPG), BGBl. I Nr. 53/2012, geändert wird (2549 d.B.)

Mit der zur Beschlussfassung vorliegenden Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes werden die bewährten Institute der Wegweisung und des Betretungsverbots bei häus­licher Gewalt auf Schulen, institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Horte ausgeweitet. Ziel dieser Neuerungen ist es, gefährdete unmündige Minderjährige auch an diesen Orten besser vor Übergriffen schützen zu können. Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung des Gewaltschutzes ist auch die unverzügliche Information des Kin­der- und Jugendhilfeträgers durch das einschreitende Organ des öffentlichen Sicher­heitsdienstes, unmittelbar im Anschluss an die Verhängung eines sicherheitspolizeili­chen Betretungsverbotes. Um die Wirkkraft der neuen Bestimmungen zu überprüfen ist sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht eine Evaluierung der neuen Rechtsgrundlage geplant. Diese Evaluierung soll ehestmöglich durchgeführt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht so rasch wie möglich, spätestens im Laufe des Jahres 2016, eine Evaluierung der Maßnahmen im Sicherheitspolizeigesetz zum Schutz unmündiger Minderjähriger durchzuführen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


22.18.28

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Also offensichtlich will man den Standpunkt, den ich hier vertreten habe, nicht verstehen, oder man war unaufmerksam, sodass man dem nicht gefolgt ist, was ich hier gesagt habe.

Zum Ersten: Wir werden dieser Regierungsvorlage zustimmen, weil uns – und das ha­be ich vorhin klar festgehalten – das Kindeswohl wie auch jede Gewaltprävention in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite