Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 329

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for­derungen erfordern klarerweise neue Antworten, das habe ich auch immer wieder betont.

Ich habe, wie Sie wissen, eine Reihe von Arbeitsgruppen eingesetzt, wo wir uns mit den entscheidenden Fragen auseinandergesetzt haben. Es hat sich aber natürlich auch gezeigt, dass da die Interessenlagen sehr, sehr unterschiedlich sind. Und ich glaube, dass gerade diese unterschiedlichen Interessenlagen in diesem Bereich das Urheberrecht momentan zu einem der umstrittensten Themen in der Internet-Community machen, wenn nicht überhaupt in der Gesellschaft, denn wir sprechen ja nicht umsonst von einer Informationsgesellschaft.

Es geht um zentrale, wichtige, aber sehr kontrovers diskutierte Fragen wie die Fest-plattenabgabe, die Durchsetzung des Urheberrechts im Internet, das Filmurheberrecht oder das in Deutschland kürzlich umgesetzte Leistungsschutzrecht für Verlage.

Über all diese Themen habe ich bereits ausführliche Diskussionen mit verschiedenen Interessengruppen geführt. Das waren sehr spannende Diskussionen, aber es hat sich auch gezeigt, dass eine solche Reform wirklich eine breite Einbindung der Betroffenen braucht. Das habe ich vorangetrieben und werde das in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen.

Das heißt, es wird in der nächsten Legislaturperiode eine vertiefte Diskussion geben, und es wird in der nächsten Legislaturperiode eine – hoffentlich möglichst konsensuale und gut erklärte – Lösung zu den offenen Fragen geben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ein kleiner Hinweis: dazwischen wird gewählt!) Ich glaube, es ist auch wichtig, diese Diskussion breit zu führen, weil es ja doch in einem großen Maß auch um Bewusstseinsbildung geht. Insofern sehe ich die heute vorliegende Reform wirklich nur als Auftakt für eine Modernisierung des Urheberrechts, aber bei Weitem nicht als finalen Schritt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

0.29

00.30.01

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2464 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

00.30.52 47. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2379 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2013) (2465 d.B.)

 


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