Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haubner, Dolinschek, Schenk und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kindergeldes, der Familienbeihilfe, des Pflegegeldes und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex vorsieht.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haubner, Dolinschek, Schenk und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novellierung zum Kinderbetreuungsgeldgesetz zuzuleiten, die eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze vorsieht.“
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Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
12.28
Präsident Fritz Neugebauer: Beide Entschließungsanträge stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek, Martina Schenk und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d. B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 - BFG 2009) samt Anlagen (200 d. B.) in der Sitzung des Nationalrates vom 27.05.2009
Über die gesellschaftspolitische Bedeutung hinaus stellen die Familien auch einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor dar. Die Leistungen, die in österreichischen Familien gratis erbracht werden, sind von zahlreichen Erhebungen und Untersuchungen gestützt. Aktuelle Schätzungen, die den zeitlichen Aufwand für die unentgeltlichen Leistungen der Familien (Erziehung, Pflege etc.) in Geld messen, kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Wert der Familienarbeit in Österreich pro Jahr mit rund 60 Milliarden Euro (berechnet nach Mindestlohntarifen brutto inklusive Überstundenabgeltungen) beziffern lässt. Rund 80% der Familienarbeit wird von Frauen getragen.
Nach den Schätzungen des WIFO betragen die direkten Kinderkosten rund 500 € pro Kind und Monat. Der Verdienstentgang von Frauen erreicht − je nach Kinderzahl und Erwerbstätigkeit der Mutter − kumuliert bis zum 17. Lebensjahr des Kindes zwischen
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