Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 110

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 191 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 38.)

14.12.0412. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 178/A(E) der Abgeordne­ten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflichtung der Hersteller von Mobiltelefonen zur Angabe des SAR-Wertes (192 d.B.)


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser. Eingestellte Redezeit: 4 Mi­nuten. – Bitte.


14.12.46

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gesundheitsminister vor allem! Die Kennzeichnung von technischen Geräten ist nicht nur gesundheitspolitisch sehr wichtig, sondern auch rein informativ konsumenten­politisch. Was Sie hier vorhaben, nämlich das Anliegen, Handy-Geräte im Hinblick auf die thermische Intensität ihrer Strahlung zu kennzeichnen und diesen Antrag dann vom Gesundheitsausschuss sozusagen weg zu verschieben, und zwar hin zum Ausschuss für Technologie, ist meines Erachtens hanebüchen. Ich darf Ihnen das anhand von zwei, drei Gründen genau erklären.

Herr Gesundheitsminister, wir wissen, dass es im jetzigen Bundesministeriengesetz eine große Lücke gibt, und diese große Lücke heißt: Wo sind die Kompetenzen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung? Es müsste Ihnen bekannt sein, Herr Bundes­minister Stöger, dass ich schon mit Ihrer Vorgängerin darüber Gespräche geführt habe, und daher kann ich sagen: Es ist das sozusagen ein ständiger Schwarzer-Peter-Zy­klus, wer als Minister zuständig dafür ist, dass Handys so fabriziert sind und so ver­wendet werden können, dass sie nicht gesundheitsschädlich sind.

Die Wiener Ärztekammer, die Österreichische Ärztekammer, der Oberste Sanitätsrat, all diese kompetenten Gremien, die in Ihrem Wirkungsbereich liegen, mahnen in ihren Ordinationen, mahnen in ihren Aussendungen immer wieder, dass, was Handys be­trifft, gerade bei Kindern Vorsicht angebracht ist. Daher: kein übertriebenes Handytele­fonieren, am besten gar nicht im Kleinkindalter; auch Jugendliche im Alter bis zu 16, 17 Jahren sollen beim Handytelefonieren aufpassen. Auch Eltern, vor allem aber auch schwangere Mütter, müssen da besonders vorsichtig sein und sollten auch da mit Vor­bildfunktion vorangehen.

Ich könnte Ihnen sofort eine Studie vorlegen, und zwar über 4 000 Mütter in Dänemark. Herr Minister, das ist wirklich eine sehr gute Feldstudie über Mütter in Dänemark, die als Hochschwangere handytelefoniert haben, wobei eine Vergleichsgruppe das nicht getan hat. Nach zehn Jahren ist dann das Verhalten der Jugendlichen untersucht wor­den. Ergebnis: Jugendliche, die Mütter mit verstärktem Handy-Telefonierkonsum hat­ten, sind weniger konzentrationsfähig und haben auch mehr Verhaltensstörungen. Das


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