Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 172

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Präsident Fritz Neugebauer (das Glockenzeichen gebend): Entschuldigung, Herr Ab­geordneter. – Ihre Botschaft konnte wahrgenommen werden; ich bitte, das Transparent wieder einzuziehen. (Abg. Grosz: Die Fotos für die Zeitung sind gemacht!)

Bitte, Herr Klubobmann.


Abgeordneter Dr. Josef Cap (fortsetzend): Es sind da zwei bemerkenswerte Äuße­rungen gefallen.

Die eine war die Ankündigung von Klubobmann Kopf, hier einen Gesetzesvorschlag zu machen, wobei er aber selbst in der Diskussion gesagt hat, dieser löse jetzt nicht die Situation an sich (Abg. Kopf: Das war ja nicht die Absicht!), aber es ist einmal ein Vor­schlag, den wir uns selbstverständlich in aller Ruhe ansehen werden.

Die zweite Äußerung, die mich beschäftigt hat, war die von Kollegem Hofer, der gesagt hat, es habe hier im Plenum eine Diskussion gegeben, die sehr hasserfüllt war. – Ich muss sagen, das lehne ich ab. Ich finde, hier sitzen fünf demokratisch gewählte Par­teien, und diese Vertreter und diese Abgeordneten dieser Parteien, die demokratisch gewählt wurden, sollen diese Sache wirklich sachlich und sehr verantwortungsvoll und sehr präzise diskutieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und bei der FPÖ.) – Ich finde, Hass hat hier im Hohen Haus wirklich keinen Platz.

Ich möchte aber noch auf einen weiteren Punkt eingehen, der mir etwas unterbelichtet schien, zu dem Kollege Graf in einer öffentlichen Debatte Stellung genommen hat, das war die Frage des antifaschistischen Grundkonsenses, betreffend den er gemeint hat, er sehe das nicht so, dass dieser die Grundlage unserer Demokratie ist.

Mich hat das deswegen beschäftigt, weil ich mir noch einmal die Dokumente angese­hen habe. Und ob es jetzt das Verfassungsgesetz vom 1. Mai 1945 ist, in dem „alle (...) Gesetze und Verordnungen“, die „typisches Gedankengut des Nationalsozialismus ent­halten, (...) aufgehoben“ wurden, oder ob es der Staatsvertrag 1955 ist, gemäß dem „alle Spuren des Nazismus zu entfernen“ sind, im „wirtschaftlichen und kulturellen Le­ben“, und in dessen Punkt 2 dezidiert von Folgendem gesprochen wird: „Österreich verpflichtet sich, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf sei­nem Gebiete bestehen, und zwar sowohl politische, militärische und paramilitärische, als auch alle anderen Organisationen, welche eine irgendeiner der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten oder welche die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben bestrebt sind“, könnte ich das fortsetzen bis hin zu dem von uns sehr ernst genommenen Verbotsgesetz.

Dieses stellt nicht nur ab auf Druckwerke, sondern auch auf den Rundfunk und Me­dien, wo man „öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen ge­gen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht“.

Deswegen beharren wir ja so auf diesem Verbotsgesetz, denn dieses hat eine viel, viel größere Dimension, über das Wiedergründen oder Finanzieren von nationalsozialisti­schen Organisationen hinaus: Es geht hier auch um diesen Punkt, § 3h. Daher ist das für uns eine absolute Grenze, und es kann da keine Relativierung stattfinden und gar nichts.

Aber der antifaschistische Grundkonsens ist ein Konsens, der auf dem demokratischen Konsens basiert, und das bedeutet natürlich Ausschluss jeder Diktatur (Abg. Dr. Graf: Ja!), jedes Totalitarismus, auch der kommunistischen Diktaturen, das ist eine Selbst­verständlichkeit. (Abg. Strache: Nein, das bedeutet es nicht!) – Ja, das ist schon so! Wenn Sie nicht für den antifaschistischen Grundkonsens sind, sollten Sie einmal die Frage beantworten, wie Sie es mit dem italienischen Faschismus halten, der heute


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