Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 88

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Es besteht Einvernehmen darüber, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fernsehübertragung aufgerufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit angenommen.

11.51.261. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Inter­bankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaus­haltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert wer­den, und über den

Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Unternehmensfinanzierungsrettungspaket (284 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


11.52.08

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär – ein zweites Regierungsmitglied ist ja noch nicht anwe­send –! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines muss man ja dieser Bundesre­gierung lassen: Sie hat wirklich ein sagenhaftes „Talent“. Alles, was diese Bundesre­gierung angreift, geht gehörig schief und wird falsch gemacht! Und das zeigt sich auch wieder an dem heute vorliegenden Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz, das zwar auf den ersten Blick ganz nett aussieht, aber auf den zweiten Blick genau das Gegen­teil davon ist, das leider Gottes sehr schlecht ist; ich werde dann darauf zu sprechen kommen.

Man schichtet 10 Milliarden € aus dem Haftungsrahmen des Bankenpakets für Staats­garantien um. So weit, so gut. Und jetzt kommt schon das erste Problem: Umgeschich­tet wird nämlich nur zugunsten von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern. Ja, bitte, was heißt denn das?! Die kleineren und mittleren Unternehmen sind also wieder ein­mal ausgenommen von diesem Gesetz, die lässt man einmal mehr außen vor. Sie las­sen die kleineren und mittleren Unternehmen – hier dokumentiert – wieder einmal im Stich. (Beifall bei der FPÖ.)

In den Erläuterungen zu diesem Gesetz ist sogar ausdrücklich festgehalten, dass klei­nere und mittlere Unternehmen ausgeschlossen sind.

Das zweite Problem ist, dass dieses Gesetz nicht einmal der heimischen Industrie hel­fen wird. In Wirklichkeit handelt es sich hiebei nämlich nur um eine Alibiaktion, um das Restrisiko der Wiener Großbanken und der Großbanken Österreichs zu minimieren. Das steckt dahinter.

Mit anderen Worten: Die Bundesregierung hilft einmal mehr Konrad und Co in dieser Republik, aber nicht den kleineren und mittleren Unternehmen und nicht denen, die es brauchen würden, nämlich der Wirtschaft. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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