Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 109

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besten kann: filetieren und verkaufen. Und das kann nicht in unserem Interesse sein. (Beifall bei der FPÖ.)

13.10


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DDr. Königshofer, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend BAWAG-PSK

eingebracht in der 33. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 1. September 2009 im Zuge der Behandlung des Berichtes des Finanzausschusses über den Antrag 681/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der in­ternationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) (323 d.B.)

Während den heimischen Großbanken mit dem Bankenhilfspaket die Milliarden ohne jegliche Überprüfung der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation und ohne Kontroll­möglichkeit übertragen werden, sollen in Zukunft die Bürger mittels der de facto Ab­schaffung des Bankgeheimnisses ausspioniert werden.

Durch diese Regelung wird die Privatsphäre der Österreicher massiv beschnitten. Den Österreichern fehlt nämlich im zunehmenden Maße jedes Verständnis für die üppigen, sachlich nicht gerechtfertigten Begünstigungen der Banken und deren Manager.

Faktum ist jedoch, dass nach wie vor Geld von den Banken gehortet und deponiert wird. Dies hat zur Folge, dass eine Kreditklemme entsteht, welche die krisenhafte Ent­wicklung der Realwirtschaft in Österreich zusätzlich verschärft. Wenn die Banken Geld weiterhin horten und nicht in Form von Krediten und Darlehen der heimischen Wirt­schaft zur Verfügung stellen, wird unser Wirtschaftssystem, das nun einmal auf Kredit­vergaben angewiesen ist, in eine sehr schwierige Situation geraten, die eine Massen­arbeitslosigkeit nach sich ziehen wird.

Durch die derzeitige Situation bzw. das zutage getretene Verhalten der österreichi­schen Bankinstitute wird die Forderung der FPÖ nach einer Bank im öffentlichen Eigentum eindrucksvoll bestätigt. Nur eine solche Bank untersteht dem Weisungsrecht der staatlichen Organe und kann daher angehalten werden, Kredite, oder auch andere Arten von Finanzierungen, im Inland zu vergeben und somit den Liquiditätskreislauf, der nicht umsonst oft mit dem physiologischen Blutkreislauf verglichen wird, in Gang zu setzen bzw. zu halten.

Aus Sicht der FPÖ muss der Staat über ausreichende Mittel und Möglichkeiten verfü­gen, um unerwünschte Abweichungen und Auswüchse wirksam bekämpfen, die Verur­sacher persönlich zur Rechenschaft ziehen und den berechtigten Vorrang der Interes­sen der Allgemeinheit vor dem Gewinnstreben von Einzelnen garantieren zu können.

Für ein effizientes Krisenmanagement braucht der Staat eine Bank. Als Vorbild kann die Österreichische Postsparkasse in ihrer Nachkriegskonstruktion gelten: Diese wurde damals für die Staatsfinanzierung herangezogen und übernahm keine Kommerzrisiken. Die hohen Spareinlagen und die allenfalls vorsorglich aufgenommenen Staatskredite und -anleihen ermöglichten einen flexiblen Einsatz auf dem österreichischen Geld­markt.

 


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